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Staatsrecht, Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht | 13.03.2023

Auskunfts­anspruch

Keine Auskunft zu Lobby­aktivitäten von Ex-Bundes­kanzler Schröder

Bundes­kanzler­amt für das konkrete Auskunfts­ersuchen des Antrag­stellers nicht zuständig

(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.02.2023, Az. 6 S 68/22)

Die Internet­plattform „FragDen­Staat“ wird keine Auskunft zu möglichen Lobby­aktivitäten aus dem Büro von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) erhalten. Das geht aus einem Urteil des Ober­verwaltungs­gerichts Berlin-Brandenburg hervor.

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Die Richter schlossen sich der Auffassung des Verwaltungs­gerichts Berlin an, wonach das Büro derzeit nicht besetzt sei und den Antrag deswegen nicht bearbeiten könne. Daher gehe der Auskunfts­anspruch zurzeit ins Leere, heißt es in dem rechtskräftigen Urteil.

Kritik an Schröder wegen Nähe zu Putin

Der Altkanzler steht wegen seines Engagements für russische Energie­konzerne und seiner Nähe zu Präsident Wladimir Putin in der Kritik. Deshalb hat ihm auch der Bundestag die Finanz­mittel für sein Altkanzler­büro und die dazugehörigen Mitarbeiter­stellen gestrichen. Schröder geht gerichtlich gegen diese Entscheidungen vor. Die Plattform „FragDen­Staat“ wollte unter anderem wissen, welche Termine das Schröder-Büro von 2019 bis 2022 vereinbart hat, ob die Themen bekannt waren, und wenn ja, welche davon in Zusammenhang mit Energie­politik, Gazprom, Nord Stream 2 oder Rosneft gestanden haben. Solange das Büro noch besetzt war, weigerte es sich hartnäckig, diese Fragen zu beantworten.

VG verneinte Presseeigenschaft von „FragDenStaat“

In dem Rechts­streit hatte zunächst das Verwaltungs­gericht Berlin der Plattform noch ein Auskunfts­recht generell abgesprochen, weil es sich bei „FragDen­Staat“ nicht um ein gedrucktes Presse­erzeugnis handelt. Der Chef­redakteur der Plattform, Arne Semsrott, sei trotz Journalisten­ausweis kein Presse­vertreter, entschied die Presse­kammer des Verwaltungs­gerichts Berlin im Juni 2022. Der Träger­verein von „FragDen­Staat“, die Open Knowledge Foundation Deutschland, ließ daraufhin Inhalte aus der Plattform in Form einer Zeitung drucken.

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OVG: FragDenStaat steht wegen der „neuen Sachlage“ Auskunftsrecht zu

Wegen der „neuen Sachlage“ stehe FragDen­Staat damit ein Auskunfts­recht zu, entschied später das OVG. In dem Verfahren kam es dann zu einer weiteren Schleife, weil das OVG der Meinung war, die Plattform hätte die Auskunft über die Lobby-Termine von Schröder nicht beim Bundes­kanzler­amt einklagen sollen, sondern beim Büro des Ex-Kanzlers selbst, das allerdings unter der Aufsicht des Bundes­kanzler­amtes steht. Doch dafür ist es nun zu spät. Schröders Büro sei „derzeit auf der Grundlage des Beschlusses des Haushalts­ausschusses des Deutschen Bundestages vom 19. Mai 2022 ruhend gestellt. Ausweislich der plausiblen Auskunft der Antrags­gegnerseite stehe dort Personal nicht mehr zur Verfügung und sei der Betrieb des Büros inzwischen eingestellt worden“, heißt es in dem OVG-Urteil, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt .

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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