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Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat am Dienstag seine Klage gegen die Stadt Winsen (Luhe) abgewiesen. Es ging um die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse zum Erwerb und Führen einer Flinte im Kaliber 12 sowie auf Erteilung einer Schießerlaubnis. Die Stadt hatte zuvor entsprechende Anträge abgelehnt, wie das Gericht mitteilte.
Wolf steht unter strengem Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Der Schäfer Wendelin Schmücker hatte argumentiert, dass er mit der Flinte sich seiner Herde nähernde Wölfe abschrecken und notfalls auch töten könne. Tatsächlich sei der Kläger durch Wolfsübergriffe in der Vergangenheit persönlich und wirtschaftlich betroffen, räumte das Gericht ein. Ein Interesse des Klägers, Wölfe zum Schutz der Herde mit einer Schusswaffe zu töten oder zu verletzen, sei nach der derzeitigen Rechtslage aber nicht anzuerkennen. Der Wolf stehe sowohl europarechtlich als auch national nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) unter strengem Schutz.
Auch keine Flinte mit Gummigeschossen
Der erst im Gerichtsverfahren gestellte Antrag des Schäfers, ihm hilfsweise die Benutzung einer Flinte mit Gummigeschossen zu gestatten, hatte ebenfalls keinen Erfolg. Er müsse zunächst einen dahingehenden Antrag bei der Stadt Winsen stellen, hieß es. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Schmücker kann noch beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung beantragen.
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