DAWR > Kindergeld bei Behinderung: Anspruch auf Kindergeld auch nach dem 25. Lebensjahr möglich < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Familienrecht und Steuerrecht | 30.06.2017

Kindergeld

Kindergeld bei Behinderung: Anspruch auf Kindergeld auch nach dem 25. Lebensjahr möglich

Bei behinderten Kindern gelten keine Höchst­alters­grenzen beim Kindergeld

Eltern erhalten für erwachsene Kinder auch nach dem 25. Lebensjahr Kindergeld, wenn das Kind aufgrund einer Behinderung seinen Unterhalt nicht eigenständig bestreiten kann. „Nach einem Urteil des Finanz­gerichts Köln gilt dies auch dann, wenn die Behinderung erst nach Überschreiten der Kinder­geld-Alters­grenze diagnostiziert wird und das Kind davor selbst für seinen Lebens­unterhalt aufkommen konnte“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuer­zahler.

Werbung

Kindergeldantrag durch Familienkasse abgelehnt

Im Streitfall wurde bei der 1968 geborenen Tochter im Alter von 30 Jahren eine Muskel­erkrankung fest­gestellt, die im Laufe der Zeit zu einer Abnahme der Muskelkraft führt. Im Alter von 40 Jahren lag der Behinderungs­grad bei 100 Prozent. Die Tochter bezieht seit dem 43. Lebensjahr eine Rente wegen voller Erwerbs­minderung. Die Mutter beantragte für den Zeitraum ab 2010 Kindergeld, was die Familien­kasse ablehnte: Die Behinderung der Tochter sei zu einem Zeitpunkt eingetreten, als die Eltern für ihre Tochter kein Kindergeld mehr erhielten.

Erbkrankheit lag bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahrs vor

Das Finanz­gericht Köln widersprach dieser Auffassung: Zwar wurde die Diagnose für die Muskel­erkrankung erst beim Überschreiten der Kinder­geld-Alters­grenze fest­gestellt. Entscheidend sei jedoch, dass die Erb­krankheit bereits davor vorlag. Auch sei es unerheblich, dass die Tochter vor Erreichen der Kinder­geld-Alters­grenze noch in der Lage war, ihren Lebens­unterhalt selbst­ständig zu bestreiten. Das Finanz­gericht gab der Klage daher statt Finanzgericht Köln, Urteil vom 12.01.2017, Az. 6 K 889/15).

Gegen das Urteil wurde Revision beim Bundes­finanz­hof (Az.: XI R 8/17) eingelegt. „In vergleichbaren Fällen sollten Eltern auch dann Kindergeld beantragen, wenn bei deren Kindern erst im späteren Alter eine Behinderung aufgrund einer Erkrankung diagnostiziert wird, diese aber bereits vor Vollendung des 25. Lebens­jahres vorlag“, rät Isabel Klocke.

Werbung

Quelle: dpa/DAWR/ab
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#4269