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Umwelt | 27.02.2023

Klimaklage

Klimaklage gegen VW: Biobauer scheitert vor Gericht

Einstellung des Verbrenner­geschäfts beseitigt Beeinträchtigungen nicht zwingend

(Landgericht Detmold, Urteil vom 24.02.2023, Az. 1 O 199/21)

Der Klimawandel schreitet voran, der CO2-Ausstoß muss gesenkt werden - das ist weitgehend Konsens in der Gesellschaft. Aber wie? Umwelt­schutz­organisationen wollen Auto­konzerne mit Klagen zum Stopp des Verbrenner­geschäfts zwingen. Bisher erfolglos.

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Ein Detmolder Biobauer ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, den Autokonzern Volkswagen zur Einstellung seines Verbrenner­geschäfts zu zwingen. Das Landgericht Detmold wies eine entsprechende Klage am Freitag als insgesamt unbegründet ab. Der Landwirt Ulf Allhoff-Cramer hatte argumentiert, dass er durch die Folgen des Klima­wandels in seinem Eigentum und in seiner Gesundheit beeinträchtigt werde. Er hatte VW eine übermäßige CO2-Emission vorgeworfen und gefordert, dies zu unterlassen. Der Autokonzern sollte den Verkauf von Autos und leichten Nutz­fahrzeugen mit Ver­brennungs­motoren stark runter­fahren und 2030 ganz einstellen.

Einstellung des Verbrennergeschäfts beseitigt Beeinträchtigungen nicht zwingend

Diesem Vorhaben erteilten die Richter aber eine Absage. Sie gaben in ihrem am Freitag verkündeten Urteil zu bedenken, dass nicht feststehe, ob mit der geforderten Einstellung des Verbrenner­geschäfts die behaupteten Beeinträchtigungen beseitigt würden. VW könne nicht vorgeschrieben werden, zukünftig nur auf Elektro als Antriebs­technologie zu setzen, da es auch noch andere ernsthafte Alternativen zu Benzinern und Diesel­motoren gebe, etwa Brennstof­fzellen-Antriebe, begründete das Gericht seine Ent­scheidung.

Greenpeace: Urteil hinterlässt „fatalen Eindruck“

Greenpeace zeigte sich enttäuscht und Greenpeace an, dass man in Berufung gehen werde. „Das Urteil hinterlässt den fatalen Eindruck, dass sich das Gericht mit dem detailliert dargelegten Zusammenhang zwischen VWs enormen CO2-Ausstoß und den schon heute spürbaren Schäden für den Kläger gar nicht auseinandersetzen wollte“, sagte Greenpeace-Vorstand Martin Kaiser. „Angesichts einer galoppierenden Klimakrise halten wir es aber für unabdingbar, die globale Verantwortung eines Konzerns wie Volkswagen, mit seinem ländergroßen CO2-Fußabdruck gerichtlich klären zu lassen.“

Volkswagen sieht sich bestätigt

Volkswagen sah sich hingegen in seiner Auffassung bestätigt, dass Klimaklagen gegen einzelne heraus­gegriffene Unternehmen der falsche Weg seien und dass es dazu im Recht keine Grundlage gebe. „Das Gericht hat bekräftigt, dass Volkswagen eine erlaubte Tätigkeit ausübt, die unions­rechtlich abschließend geregelt ist, und dass es nicht Aufgabe eines Land­gerichts ist, über solche klima­politischen Fragen zu entscheiden“, hieß es in einem VW-Statement. Es sei Aufgabe des Gesetz­gebers, den Klimaschutz mit seinen weitreichenden Auswirkungen zu gestalten.

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Eine ähnlicher Vorstoß von Greenpeace war unlängst ebenfalls gescheitert

Eine ähnliche Klimaklage von Greenpeace vor dem Landgericht Braunschweig war unlängst ebenfalls gescheitert. Auch in diesem Verfahren will die Umweltschutz­organisation in die nächste Instanz gehen. Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen BMW in München und gegen Mercedes-Benz in Stuttgart waren ebenfalls abgewiesen worden.

Quelle: dpa/DAWR/ab

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