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Schadensersatzrecht | 15.12.2022

Augenbrauen­pigmentierung

Kosmetik­behandlung: Etwas Abweichung muss man hinnehmen

Ge­schmacks­ab­wei­chun­gen begründet kei­nen Man­gel des Per­ma­nent Make-ups

(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Hinweisbeschluss vom 05.07.2022, Az. 17 U 116/21)

Für die Schönheit tun einige bekanntlich vieles. Doch nicht alles hat man in der eigenen Hand. Bei manchen Dingen müssen Profis ran. Und die haben in ihrem Tun einen gewissen Gestaltungs­spielraum.

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Wer sich für eine Pigmentierung seiner Augenbrauen entscheidet, kann das Ergebnis nicht in jedem Fall bemängeln. Zwar muss der Pigmentierer handwerklich sauber arbeiten, ihm bleibt aber ein künstlerischer Gestaltungs­spielraum. Abweichungen, die darauf zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel dar, heißt es in einem Urteil des Ober­landes­gerichts Frankfurt (Az. 17 U 116/21).

Schmerzensgeld und Kostenersatz für Korrekturbehandlung verlangt

In dem konkreten Fall hatte sich der Kläger einer solchen Behandlung mit Permanent-Make-up in einem Kosmetik­studio unterzogen. Das Make-up wurde dem Kläger vor der Pigmentierung vorge­zeichnet und gezeigt, er quittierte das ebenso mit seiner Unterschrift wie die Abnahme des End­ergebnisses. Kurz darauf beschwerte sich der Mann aber über die zu dunkle Farbe und verlangte das Geld für die Behandlung zurück. Später unterzog er sich sogar einer korrigierenden Laser­behandlung. Er verlangte deshalb 3500 Euro Schmerzens­geld und die Erstattung der Kosten für die Korrektur­behandlung.

Keine Beschaffenheitsvereinbarung – Werk abgenommen

Die Klage blieb erfolglos. Das Werk sei nicht wegen etwaiger optischer Abweichungen mangelhaft, so das Gericht. Zudem hatten Kläger und Beklagte keine konkreten Vorgaben zum Endergebnis im Sinne einer sogenannten Beschaffen­heits­vereinbarung getroffen. Darum konnte der Kläger auch keine Abweichung von der Absprache beweisen. Durch Unter­zeichnung der Abnahme­erklärung habe er die Pigmentierung vielmehr als einwandfrei und ordnungs­gemäß gebilligt.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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