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Manche Instandsetzungsmaßnahmen verursachen eine Menge Lärm und Schmutz. Mitunter wird eine Mietwohnung sogar unbewohnbar für die Zeit der Bauarbeiten. Müssen Mieter das dulden? Grundsätzlich schon, aber es gibt Ausnahmen, wie das Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 316 S 15/20) zeigt. Einem schwer kranken Mieter sind schwere Arbeiten nicht ohne Weiteres zuzumuten.
Umzug aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich
Im konkreten Fall hatte der Vermieter angekündigt, dass er Instandsetzungsmaßnahmen durchführen möchte. Die Arbeiten sollten etwa acht Tagen dauern. Der Mieter hätte für diese Zeit auf Kosten des Vermieters in einem Hotel wohnen müssen. Der Mieter erklärte aber, er sei aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes und der persönlichen Verhältnisse nicht in der Lage, für diesen Zeitraum die Wohnung zu verlassen.
Schwere Krankheit lässt Duldungspflicht entfallen
Das Gericht gab dem Mieter in diesem Fall Recht: Da er in einem schlechten Allgemeinzustand war, bestehe die Duldungspflicht des Mieters, zumindest zurzeit, nicht. Umfangreiche Therapien, die sein Immunsystem angriffen, stellten inmitten der Pandemie eine weitere Beeinträchtigung dar. Sollten sich der Zustand des Mannes oder die allgemeinen Umstände allerdings ändern, könne eine andere Entscheidung in Betracht kommen.
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