Manche InstandsetzungsmaĂnahmen verursachen eine Menge LĂ€rm und Schmutz. Mitunter wird eine Mietwohnung sogar unbewohnbar fĂŒr die Zeit der Bauarbeiten. MĂŒssen Mieter das dulden? GrundsĂ€tzlich schon, aber es gibt Ausnahmen, wie das Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 316 S 15/20) zeigt. Einem schwer kranken Mieter sind schwere Arbeiten nicht ohne Weiteres zuzumuten.
Umzug aus gesundheitlichen GrĂŒnden nicht möglich
Im konkreten Fall hatte der Vermieter angekĂŒndigt, dass er InstandsetzungsmaĂnahmen durchfĂŒhren möchte. Die Arbeiten sollten etwa acht Tagen dauern. Der Mieter hĂ€tte fĂŒr diese Zeit auf Kosten des Vermieters in einem Hotel wohnen mĂŒssen. Der Mieter erklĂ€rte aber, er sei aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes und der persönlichen VerhĂ€ltnisse nicht in der Lage, fĂŒr diesen Zeitraum die Wohnung zu verlassen.
Schwere Krankheit lÀsst Duldungspflicht entfallen
Das Gericht gab dem Mieter in diesem Fall Recht: Da er in einem schlechten Allgemeinzustand war, bestehe die Duldungspflicht des Mieters, zumindest zurzeit, nicht. Umfangreiche Therapien, die sein Immunsystem angriffen, stellten inmitten der Pandemie eine weitere BeeintrÀchtigung dar. Sollten sich der Zustand des Mannes oder die allgemeinen UmstÀnde allerdings Àndern, könne eine andere Entscheidung in Betracht kommen.