Ein Prämiensparvertrag kann grundsätzlich eine lange Laufzeit haben. Steht in dem Vertrag eine Laufzeit von 99 Jahren, kann ein solcher Vertrag nicht einfach gekündigt werden. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az.: XI ZR 100/20. Die Karlsruher Richter hatten eine Beschwerde gegen ein Urteil des Landgerichts Zwickau (Az.: 6 S 54/19) zurückgewiesen
Streit um Kündigung eines Sparvertrages
In der Entscheidung ging es um die Kündigung eines Sparvertrages im Jahr 2017. Bei einer Umschreibung des Vertrages wurde vom Geldinstitut eine Laufzeit von 99 Jahren ins Formular gedruckt.
Laufzeit von 99 Jahren gilt
Diese Zahl gilt, entschieden die Zwickauer Richter. Die Sparkasse könne nicht argumentieren, dass die Zahl nicht ernst gemeint oder das Formular nur neu ausgedruckt sei. Die Beschwerde gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof blieb erfolglos.