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Eine Klage von Nachbarn gegen einen Landwirt in Greiling wegen Lärmbelästigung habe das Amtsgericht in Wolfratshausen abgewiesen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Das Urteil sei aber noch nicht rechtskräftig, weil die Frist für Rechtsmittel noch nicht abgelaufen sei. Zunächst hatte der „Münchner Merkur“ berichtet.
„Kuhglocken“-Streit : Die Kühe dürfen weiter bimmeln!
Um den Streit zwischen dem Bauern und einem Ehepaar beurteilen zu können, hatte das Gericht unter anderem einen Experten mit einem Gutachten beauftragt. Dadurch sollte geklärt werden, ob die Lautstärke der Kuhglocken den Grenzwert einhält oder nicht mehr alle Kühe Glocken bekommen dürfen, wie von den Klägern gefordert.
Ähnlicher Fall in Holzkirchen
Im bayerischen Holzkirchen hatte ein ähnlicher Streit jahrelang die Gerichte durch mehrere Instanzen beschäftigt. Im Jahr 2020 hatten sich dann ein Ehepaar und eine Bäuerin vor dem Oberlandesgericht München auf einen Vergleich geeinigt. Höchstens drei Kühe dürfen dort nun Glocken tragen, mit einem Durchmesser von maximal zwölf Zentimetern und einem Zentimeter Toleranz. Zudem dürfen die Tiere nur in einem bestimmten Teil der Weide grasen.