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Verwaltungsrecht | 25.04.2022

Partei­ausschluss

LG Berlin bestätigt Entzug der AfD-Partei­mitglied­schaft von Kalbitz

Zustimmungs­erklärung zur Mitglied­schaft war wegen arglistiger Täuschung rechtmäßig anfechtbar

(Landgericht Berlin, Urteil vom 22.04.2022, Az. 43 O 306/20)

Seit knapp zwei Jahren kämpft der Branden­burger Landtags­abgeordnete Kalbitz um seine Mitglied­schaft in der AfD, die ihm aberkannt worden war. Vor dem Landgericht Berlin, erleidet er eine deutliche Niederlage. Dabei will es Kalbitz aber nicht bewenden lassen.

Der Entzug der Partei­mitglied­schaft für den Branden­burger Landtags­abgeordneten Andreas Kalbitz bleibt bestehen. Das Berliner Landgericht wies in der Haupt­verhandlung eine Klage des 49-Jährigen gegen die Bundes­partei ab, die seine Partei­mitglied­schaft vor knapp zwei Jahren für nichtig erklärt hatte.

Mitgliedschaft bei Republikanern verschwiegen

Zur Begründung des Urteils hatte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Luhm-Schier zuvor in einer Erörterung erklärt, dass Kalbitz in seinem Antrag auf Aufnahme in die AfD seine einjährige Mitglied­schaft bei den Republikanern in Bayern verschwiegen habe. Daher sei die Zustimmungs­erklärung zur Mitglied­schaft wegen arglistiger Täuschung rechtmäßig anfechtbar.

Bundesschiedsgericht hatte Bundesvorstand bestätigt

Das Bundes­schieds­gericht der AfD hatte wie zuvor der Bundes­vorstand die Partei­mitglied­schaft von Kalbitz im Sommer 2020 für nichtig erklärt. Ihm wurde vorgeworfen, bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitglied­schaft in der inzwischen verbotenen rechts­extremen „Heimat­treuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994 nicht angegeben zu haben. Kalbitz bestreitet eine Mitglied­schaft in der HDJ.

AfD-Chef Chrupalla: Mitglieder müssen Urteil akzeptieren

AfD-Chef Tino Chrupalla reagierte mit den Worten: „Das Landgericht Berlin hat im Fall Andreas Kalbitz entschieden. Alle Mitglieder müssen dieses Urteil akzeptieren. Aufgabe des Bundes­vorstands ist es nun, alle legitimen Strömungen hinter den Zielen unserer Partei zu vereinen.“

Kalbitz bezeichnet Verhandlung als „Farce“

Kalbitz war zu der Verhandlung nicht selbst erschienen. In einer Stellung­nahme nach dem Urteil gab er sich gegenüber der Deutschen Presse-Agentur gefasst: „Natürlich hätte ich mir eine andere Ent­scheidung gewünscht, nun bleibt die nächste Runde abzuwarten.“ Kalbitz hatte stets betont, dass er um seine Partei­mitglied­schaft in der AfD weiter kämpfen wolle. Die gut ein­stündige Verhandlung vor der 43. Zivilkammer bezeichnete Kalbitz als „Farce“. „Das Gericht hat noch nicht einmal den Eindruck erweckt, als wäre es an einer objektiven Sach­verhalts­klärung interessiert.“

Kalbitz-Anwalt kündigt Berufung an

Auch der Anwalt von Kalbitz, Andreas Schoemaker, erklärte nach dem Urteil, er werde voraussichtlich in Berufung gehen. Schon in der Verhandlung hatte Schoemaker angekündigt, dass man den Instanzen­weg weiter beschreiten wolle.

Der Anwalt der AfD, Joachim Steinhöfel, sagte dazu, Kalbitz wolle seiner Einschätzung nach die Rechtskraft des Urteils durch einen Zug durch die Instanzen hinaus­zögern. Bis dahin hoffe dieser auf eine andere Mehrheit im Bundes­vorstand, die ihm eine erneute Aufnahme in die Partei ermöglichen könnte.

Birgit Bessin wurde Nachfolgerin

Der 49-Jährige hatte nach dem Rauswurf den AfD-Fraktions­vorsitz im Branden­burger Landtag und das Amt des Landes­vorsitzenden verloren. Zur neuen AfD-Landes­chefin war Anfang April auf einem Parteitag die Landtags­abgeordnete Birgit Bessin gewählt worden. Bessin und Kalbitz gehörten beide zum inzwischen formell auf­gelösten rechts­nationalen „Flügel“ der AfD.

Nicht die erste Niederlage vor Gericht

Bereits in einem Eil­verfahren hatte die 43. Zivilkammer Kalbitz im August 2020 keinen vorläufigen Rechts­schutz zum Erhalt der Partei­mitglied­schaft gewährt. Damals erklärte die Kammer zur Begründung, sie habe nicht feststellen können, dass der Beschluss zur Beendigung der Mitglied­schaft von Kalbitz in der AfD evident rechts­widrig gewesen sei. Ebenso entschied das Kammer­gericht Anfang vergangenen Jahres in einem Berufungs­verfahren gegen diese Ent­scheidung.

Quelle: dpa/DAWR/ab

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