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Bürgerliches Recht, Genderrecht und Gleichstellungsrecht | 02.08.2022

Gender­sprache-Leitfaden

LG Ingolstadt weist Klage gegen Gender­sprache-Leitfaden bei Audi ab

Kläger als VW-Mitarbeiter nicht zur aktiven Nutzung verpflichtet

(Landgericht Ingolstadt, Urteil vom 29.07.2022 , Az. 83 O 1394/21)

Audi verlangt von seinen Beschäftigten, dass sie in der schriftlichen Kommunikation bestimmte Gender­formen verwenden. Ein VW-Mitarbeiter wollte nicht akzeptieren, dass er von der Konzern­tochter solche E-Mails bekommt und zog vor Gericht - vergeblich.

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Das Landgericht Ingolstadt hat eine Klage gegen einen Leitfaden für geschlechter­gerechte Sprache bei der Audi AG abgewiesen. Ein Mitarbeiter der Konzern­mutter VW, der mit Audi-Kollegen zusammen­arbeiten muss, hatte den Ingolstädter Auto­hersteller verklagt. Er hatte sich daran gestört, dass die Audi-Beschäftigten in der Kommunikation mit ihm wegen des Leitfadens Gender-Formen mit Unterstrich („Mitarbeiter_innen“) nutzen - den sogenannten Gender-Gap (Az. 83 O 1394/21).

Kläger als VW-Mitarbeiter gar nicht unmittelbar betroffen

Wie das LG entschied, gibt es keinen Unter­lassungs­anspruch des Klägers. Der Vorsitzende Richter Christoph Hellerbrand betonte, dass der VW-Mitarbeiter nicht zur aktiven Nutzung des Leitfadens verpflichtet sei, weil dieser sich nur an Audi-Beschäftigte richte. Auch die passive Betroffenheit des Klägers reichte dem Gericht nicht aus. Es gebe für ihn kein Recht, „in Ruhe gelassen zu werden“, sagte Hellerbrand.

Kläger will Rechtsmittel prüfen

Der Prozess hatte bundesweit Beachtung gefunden, weil es auch in anderen Unternehmen Vorgaben zur Nutzung von gender­sensibler Sprache gibt. Der Kläger kündigte an, das Urteil nun mit seinen Anwälten prüfen zu wollen. „Dass es weitere Schritte gibt, schließe ich explizit nicht aus“, sagte er zu möglichen Rechts­mitteln. Falls er Berufung einlegt, müsste sich das Oberlandes­gericht München nochmals mit dem Fall befassen.

Der Kläger sagte aber auch, er wünsche sich unabhängig von dem juristischen Verfahren, dass es eine Diskussion über die richtigen Gender­formen gebe. Die bei Audi verwendeten Gender­vorgaben lehnt er ab, weil diese zu neuer Ungerechtigkeit führten. „Das kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein.“ Außerdem betonte er, dass Gender­sprache auch lesbar sein müsse.

Audi will Vielfalt der Geschlechter besser abbilden

Der Autobauer hatte im vergangenen Jahr die Unter­nehmens­richtlinie zu Gender­sprache erlassen. In Anspielung auf einen bekannten Werbeslogan von Audi heißt der Leitfaden „Vorsprung beginnt im Kopf“. Das Unternehmen begründete die Sprach­vorgaben im März 2021 damit, dass dies ein Zeichen für Gleich­berechtigung sei und die Vielfalt der Geschlechter besser abbilde. „Audi möchte gender­sensible Formulierungen von nun an in der internen und externen schriftlichen Audi Kommunikation allgegenwärtig machen“, hieß es.

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Weder Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz noch Persönlichkeitsrecht verletzt

In der mündlichen Verhandlung im Juni war eine gütliche Einigung zwischen den Parteien gescheitert. Die Anwälte der Audi AG lehnten es ab, die Gender­formen aus allen E-Mails an den VW-Prozess­manager und den dazugehörigen Anhängen zu entfernen. Dies sei nicht praktikabel, meinten sie. Das Gericht sah letztlich weder einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungs­gesetz noch eine Verletzung des allgemeinen Persönlich­keits­rechts des Klägers. Die Richter prüften dies unter den Aspekten der geschlechtlichen Identität und der sprachlichen Integrität.

Verein Deutsche Sprache unterstützte die Klage

Unterstützt wurde die Klage gegen Audi von dem unter Experten umstrittenen Verein Deutsche Sprache, der das Gendern generell ablehnt und von einer „Ideologie“ spricht. Andere Organisationen der Sprach­pflege sehen eine Notwendigkeit des Genderns, appellieren aber an die Einhaltung der grammatikalischen Regeln.

Gesellschaft für deutsche Sprache: Doppelnennung ja aber Gendersternchen problematisch

So sieht die Gesellschaft für deutsche Sprache eine Doppel­nennung („Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter“) positiv, den Unterstrich im Wort oder das Gender­sternchen („Mitarbeiter*innen“) hingegen problematisch. Auch der Kläger in dem Audi-Verfahren betonte, dass er nicht gegen das Gendern sei, wenn die Regeln der Grammatik nicht verletzt würden.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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