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Das Landgericht Köln untersagte die Berichterstattung der Zeitung in der von Woelki beanstandeten Form. Woelki werde dadurch in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, urteilte die Kammer. Ein Sprecher der Axel Springer SE, der „Bild“ gehört, teilte dazu mit: „Wir halten die Entscheidung des LG Köln für falsch und prüfen aktuell die Einlegung der Berufung.“
Kardinal Woelki gegen „Bild“-Zeitung
„Bild“ hatte nach Angaben des Gerichts im vergangenen Jahr berichtet, dass „ein bislang geheim gehaltener Bericht aus dem Giftschrank des Erzbistums“ Woelki in Erklärungsnot bringe. Dazu urteilte das Gericht, es sei falsch, dass ein anonymer Bericht, der 2012 an das Erzbistum gesendet worden sei, bis heute geheim gehalten werde.
Zudem wurde dem Verlag die Berichterstattung zu einem Vertuschungsverdacht im Umgang mit Missbrauchsverdachtsfällen verboten. Zwar bestehe ein hohes öffentliches Interesse an Berichterstattung über die Ausmaße der Missbrauchsvorwürfe gegen Priester und über die Frage, wie ernsthaft sich Woelki an der Aufarbeitung beteiligt habe.
LG: „Bild“-Zeitung hat Grundsätze nicht eingehalten
Die „Bild“-Berichterstattung stelle jedoch eine unzulässige Verdachtsberichterstattung dar. Wenn in diesem Zusammenhang von einer „Vertuschungs-„Mafia““ die Rede sei, so verstehe der Leser das als ein systematisches Zusammenwirken einer Clique an der Spitze des Erzbistums zur Vertuschung sexueller Gewalt, so das Gericht. Die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung seien hier nicht eingehalten worden.
Weiteres Urteile folgt
Im Mai war Woelki auch schon einmal mit einer Klage gegen den Medienkonzern Axel Springer erfolgreich gewesen. In einem weiteren Fall hatte die zuständige Kammer des Landgerichts Köln die Klage Woelkis dagegen abgewiesen. Eine weitere Entscheidung soll voraussichtlich am 22. Juni verkündet werden.
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