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Medienrecht | 09.06.2022

„Bild“-Bericht­erstattung

LG untersagt erneut „Bild“-Bericht über Kardinal Woelki

„Bild“-Bericht­erstattung stellt unzulässige Verdachtsberichterstattung dar

(Landgericht Köln, Urteil vom 08.06.2022, Az. 28 O 295/21)

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat vor Gericht einen weiteren Erfolg gegen die „Bild“-Zeitung erzielt.

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Das Landgericht Köln untersagte die Bericht­erstattung der Zeitung in der von Woelki beanstandeten Form. Woelki werde dadurch in seinem Persönlichkeits­recht verletzt, urteilte die Kammer. Ein Sprecher der Axel Springer SE, der „Bild“ gehört, teilte dazu mit: „Wir halten die Ent­scheidung des LG Köln für falsch und prüfen aktuell die Einlegung der Berufung.“

Kardinal Woelki gegen „Bild“-Zeitung

„Bild“ hatte nach Angaben des Gerichts im vergangenen Jahr berichtet, dass „ein bislang geheim gehaltener Bericht aus dem Giftschrank des Erzbistums“ Woelki in Erklärungs­not bringe. Dazu urteilte das Gericht, es sei falsch, dass ein anonymer Bericht, der 2012 an das Erzbistum gesendet worden sei, bis heute geheim gehalten werde.

Zudem wurde dem Verlag die Bericht­erstattung zu einem Vertuschungsverdacht im Umgang mit Missbrauchsverdachtsfällen verboten. Zwar bestehe ein hohes öffentliches Interesse an Bericht­erstattung über die Ausmaße der Missbrauchsvorwürfe gegen Priester und über die Frage, wie ernsthaft sich Woelki an der Aufarbeitung beteiligt habe.

LG: „Bild“-Zeitung hat Grundsätze nicht eingehalten

Die „Bild“-Bericht­erstattung stelle jedoch eine unzulässige Verdachtsberichterstattung dar. Wenn in diesem Zusammenhang von einer „Vertuschungs-„Mafia““ die Rede sei, so verstehe der Leser das als ein systematisches Zusammen­wirken einer Clique an der Spitze des Erzbistums zur Vertuschung sexueller Gewalt, so das Gericht. Die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung seien hier nicht eingehalten worden.

Weiteres Urteile folgt

Im Mai war Woelki auch schon einmal mit einer Klage gegen den Medien­konzern Axel Springer erfolgreich gewesen. In einem weiteren Fall hatte die zuständige Kammer des Land­gerichts Köln die Klage Woelkis dagegen abgewiesen. Eine weitere Ent­scheidung soll voraussichtlich am 22. Juni verkündet werden.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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