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Augenarzt klagt gegen Zwangszuweisung von Patienten durch die KV
Geklagt hatte ein Augenarzt, der eine weitere Fachärztin für Augenheilkunde bei sich beschäftigte. Im Jahr 2014 wies die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen dieser Ärztin neun Patienten zur Behandlung zu, die anderswo trotz längerer Suche keinen Termin bekommen hatten. Der Grund für die Zwangszuweisung: Eine Überprüfung der Patientenzahlen habe gezeigt, dass die Ärztin im Schnitt weniger Patienten hatte als ihre Kollegen. Ihr Arbeitgeber wies die Zuweisung zurück, zog dagegen vor Gericht - und bekam in beiden Instanzen Recht.
Gericht erklärt Zwangszuweisung von Patienten durch die KV an einen Vertragsarzt für unzulässig
Vertragsärzte seien zwar verpflichtet, gesetzlich Krankenversicherte zu behandeln, so die Richter. Ablehnen dürfen sie diese nur in Ausnahmefällen. Und die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen ihrerseits die ärztliche Versorgung sicherstellen. Ein Recht zur Zwangszuweisung einzelner Patienten an bestimmte Ärzte haben sie deswegen aber nicht.
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