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„Das Landesarbeitsgericht hat den Antrag - wie schon das Arbeitsgericht Berlin (...) - zurückgewiesen“, teilte das Gericht mit. Es fehle bereits an der „erforderlichen Eilbedürftigkeit der Angelegenheit, weil das Arbeitsgericht Berlin bereits in einem Monat über das Begehren der GDL im Hauptsacheverfahren“ verhandele.
GDL sieht ihren Einfluss aufgrund des sogenannten Tarifeinheitsgesetzes gefährdet
Die GDL sieht ihren Einfluss bei der Bahn aufgrund des sogenannten Tarifeinheitsgesetzes gefährdet. Das Gesetz sieht vor, dass in einem Betrieb mit zwei konkurrierenden Gewerkschaften nur die Tarifverträge der mitgliederstärkeren Arbeitnehmervertretung zur Anwendung kommen. Bei den Betrieben der Deutschen Bahn ist das in der Regel die größere Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG).
GDL besitz keine Mitgliedsmehrheit
An einem notariellen Verfahren, bei dem im Frühjahr die genaue Mitgliederstärke der Gewerkschaften in den jeweiligen Betrieben festgestellt werden sollte, hatte sich die GDL nicht beteiligt. Daraufhin hat die Bahn „begründete Annahmen“ über die jeweilige Mitgliederstärke getroffen und sich dabei unter anderem auf die Ergebnisse von Betriebsratswahlen gestützt. Demnach stellt die GDL lediglich in 16 der 300 Bahn-Unternehmen eine Mehrheit in der Belegschaft.
Bisherige Eilanträge gescheitert
Gegen diese Festlegung geht die Gewerkschaft gerichtlich vor, unterlag mit ihren Eilanträgen aber bislang vor den Arbeitsgerichten in Frankfurt und Berlin.
Information zum Streikbeginn künftig früher als beim ersten mal
Im laufenden Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn will sich die GDL am Freitag zum weiteren Vorgehen äußern. Die Gewerkschaft hatte in der vergangenen Woche zwei Tage lang große Teile des Bahnverkehrs lahmgelegt. Der erste Streik war für die Fahrgäste 15 Stunden vor Beginn angekündigt worden. Weselsky versichert, früher als beim ersten Mal über den Streikbeginn zu informieren.
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