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Familienrecht | 21.02.2023

Versorgungs­ausgleich

Lange Trennungs­zeit kann Versorgungs­ausgleich begrenzen

Begrenzung wegen vollständigen wirtschaftlichen Verselbst­ständigung der Ehepartner

(Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 22.02.2022, Az. 13 UF 25/21)

Nach einer Scheidung sorgt der Versorgungs­ausgleich für eine faire Aufteilung von Renten­anrechten zwischen den Ex-Partnern. Liegt die Trennung selbst aber schon lange zurück, kann er begrenzt werden.

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Ist sehr viel Zeit vergangen zwischen Trennung und Scheidung eines Paares, kann das Folgen haben für den Versorgungs­ausgleich. Auf ein entsprechendes Urteil des Ober­landes­gerichts Brandenburg (Az: 13 UF 25/21) weist die Arbeits­gemeinschaft Familien­recht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) hin.

Scheidung 13 Jahre nach Trennung

Im konkreten Fall hatte ein Paar erst 13 Jahre nach seiner Trennung das Scheidungs­verfahren eingeleitet. Bei der Trennung hatten beide Partner zudem einen Vertrag abgeschlossen, in dem sie jeweils auf Unterhalt verzichteten und Gütert­rennung vereinbarten. Außerdem sollte der Versorgungs­ausgleich nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.

OLG bestätigte die Begrenzung auf die Zeit des Zusammenlebens

Beim Ausgleich beschränkte das Amtsgericht diesen jedoch auf die Zeit bis zum Ende des Trennungs­jahres. Die Frau sah ihren Ex-Mann damit begünstigt. Doch das Oberlandes­gericht bestätigte die Begrenzung auf die Zeit des Zusammen­lebens. Begründung: Eine besonders lange Trennungs­zeit bei einer vollständigen wirtschaftlichen Verselbst­ständigung der Ehepartner.

Quelle: dpa/DAWR/ab

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