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Strafrecht | 29.03.2023

Betrug

Langjährige Haft für Millionen­betrug mit Corona-Testzentren

Bewährungss­trafe für mit­angeklagte Schwester

Ein ehemaliger Betreiber von Corona-Testzentren ist wegen Betrugs zu insgesamt acht Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.

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Rund 9,7 Millionen Euro habe der 47-Jährige gegenüber der Kassen­Ã¤rztlichen Vereinigung Berlin zu Unrecht abgerechnet und erhalten, begründete das Berliner Landgericht. Dem Angeklagten sei es darum gegangen, „so viel Geld wie möglich zu kassieren“, sagte der Vorsitzende Richter.

Besonders schwere Betrugs-Fälle

Der damalige Spätkauf-Betreiber wurde des besonders schweren Betrugs in 67 Fällen schuldig gesprochen. Gegen seine mit­angeklagte Schwester erging wegen Beihilfe in 17 Fällen eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung. Das Gericht ordnete zudem die Einziehung des erlangten Geldes an. In dem für die Hauptstadt bisher größten Straf­verfahren wegen Verdachts auf Betrug bei der Abrechnung von Corona-Bürger­tests geht es um Taten zwischen Mai und Oktober 2021. Der Schwindel soll über 18 Testzentren gelaufen sein. Der 47-Jährige habe Tests abgerechnet, die gar nicht oder nicht in dem Umfang durch­geführt worden seien, so das Gericht. Mehr als 6,6 Millionen Euro soll der Mann laut Anklage in die Türkei weitergeleitet haben.

Urteil nicht rechtskräftig

In die gegen den 47-Jährigen verhängte Strafe wurde eine frühere Verurteilung zu drei Jahren und acht Monaten Haft einbezogen. Der Staats­anwalt hatte eine Gesamt­strafe von zehn Jahren und drei Monaten beantragt. Der Verteidiger plädierte auf maximal sieben Jahre Haft.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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