DAWR > Lastwagenfahrer dürfen regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Arbeitsrecht und EU-Recht | 22.12.2017

Ruhezeiten

Lastwagen­fahrer dürfen regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen

Ziel der EU-Verordnung ist Ver­besserung der Arbeits­bedingungen

(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 20.12.2017, Az. C-102/16)

Lastwagen­fahrer dürfen ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof nach jahrelangem Rechts­streit (Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 20.12.2017, Az. C-102/16).

Werbung

Das Transport­unternehmen Vaditrans hatte im August 2014 geklagt, weil in Belgien eine Geldbuße von 1.800 Euro verhängt werden kann, wenn ein Fahrer die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit in seinem Fahrzeug verbringt. Der Europäische Gerichtshof sollte nun über die korrekte Auslegung einer entsprechenden EU-Verordnung entscheiden.

EuGH verweist auf Ziel der Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Das Urteil fiel eindeutig aus: Aus der Verordnung leite sich „offen­sichtlich“ ab, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht werden dürfe. Es sei das Ziel des Gesetz­gebers gewesen, die Arbeits­bedingungen der Fahrer zu verbessern. Dürften die Fahrer die 45 Stunden lange Pause nun im Fahrzeug abhalten, würde das dem Ziel zuwiderlaufen.

EU-Verordnung sieht wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden vor

Lastwagen­fahrer müssen nach sechs Fahrtagen eine 45 Stunden lange Ruhezeit einlegen. Diese kann aber verkürzt werden. Dadurch ist eine Pause von mindestens 45 Stunden am Stück nur alle zwei Wochen nötig. Tägliche Ruhezeiten von mindestens neun Stunden sowie verkürzte wöchentliche Ruhezeiten können hingegen weiter im Fahrzeug verbracht werden, wenn geeignete Schlaf­möglichkeiten vorhanden sind.

EU-Verordnung in Deutschland bereits umgesetzt

In Deutschland wurde die EU-Verordnung schon seit längerem so ausgelegt, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht werden darf. Bei Verstößen sind dafür seit Mai Bußgelder fällig.

Werbung

Quelle: dpa/DAWR/ab

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#4925