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Strafrecht | 09.06.2023

Mord

Lebenslang für 79-Jährigen wegen Mordes an Ehefrau

Eigen­süchtige Gründe als Tatmotiv

(Landgericht Lüneburg, Urteil vom 07.06.2023, Az. 27 Ks 2/23)

Weil er seine kranke Ehefrau ermordet hat, ist ein 79-Jähriger aus Lachendorf in Nieder­sachsen zu einer lebens­langen Freiheits­strafe verurteilt worden.

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„Ihre Ehefrau wollte nicht sterben. Für das, was da passiert ist, haben wir keinerlei Verständnis“, sagte der Vorsitzende Richter Franz Kompisch in der Urteils­begründung im Landgericht Lüneburg. Die ein Jahr jüngere Partnerin sei sechs Tage krank gewesen. Der Angeklagte habe damit „aus eigen­süchtigen Gründen“ nicht umgehen können, beschrieb der Richter die Situation.

Ehefrau mit Kissen erstickt

Der Senior nahm am 12. Dezember vergangenen Jahres ein Kissen und drückte es der schlafenden Frau aufs Gesicht. „15 Minuten nahmen Sie ihr die Luft“, sagte Kompisch. Danach wählte der Mann den Notruf und ließ sich widerstandslos festnehmen. Dabei gab er an, seine Frau von ihren Schmerzen erlöst zu haben. Sie sei nach einem Schlagan­fall im Jahr 2020 ganz verändert gewesen.

Am ersten Verhandlung­stag in der vergangenen Woche hatte eine Freundin der Ehefrau berichtet, der Mann sei cholerisch gewesen und habe seine Frau regelmäßig beleidigt. Die 78-Jährige habe nicht sterben wollen. Der Hausarzt hatte dem Angeklagten erhöhte Leberwerte attestiert, die vermutlich von zu viel Alkohol herrührten. Auch ihm habe die Ehefrau berichtet, dass ihr Mann häufig laut werde.

„Ich akzeptiere es“

Der Staats­anwalt hatte eine lebenslange Freiheits­strafe für den Deutschen beantragt, der Verteidiger forderte sieben Jahre Gefängnis. „Ich werde die Haft nicht mehr lebend verlassen, das ist mir vollkommen klar“, sagte der Angeklagte. Das Urteil wurde noch im Sitzungs­saal rechts­kräftig. „Ich akzeptiere es“, sagte der Senior, der zu Prozess­auftakt ein Geständnis ablegte hatte. Er wurde im Rollstuhl in den Gerichts­saal geschoben.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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