DAWR > Lego siegt im Rechtsstreit um Mini-Figuren < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Markenrecht und Wettbewerbsrecht | 15.08.2022

Marken­streit

Lego siegt im Rechts­streit um Mini-Figuren

Unmittelbare Verwechslungs­gefahr gegeben

(Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.08.2022, Az. 38 O 91/21)

Der Spiel­waren­hersteller Lego hat im Kampf gegen chinesische Kopien seiner Mini-Figuren einen juristischen Erfolg errungen.

Werbung

Das Düsseldorfer Landgericht untersagte einem Paderborner Spielwaren­händler den Verkauf von bestimmten Konkurrenz­produkten aus China, weil deren Gestaltung die Marken­rechte des dänischen Unternehmens verletze. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Düsseldorf, Wilko Seifert, sagte, die umstrittenen Spiel­figuren wiesen zwar allesamt einige formale Unterschiede zu den Lego-Produkten auf. Doch der Gesamt­eindruck der Figuren liege in allen Fällen zu nahe am marken­rechtlich geschützten Lego-Produkt. Wichtig für das Markenrecht sei, wie ein Durch­schnitts­verbraucher das Produkt wahrnehme - und der vergleiche nicht Details, sondern das Gesamtbild.

Händler darf Produkte nicht weiter verkaufen

Das Urteil untersagt dem Paderborner Händler, der die Spiel­figuren chinesischer Hersteller vertrieben hatte, den weiteren Verkauf der Produkte und verpflichtet ihn, Lego Auskunft über die bereits verkauften Mengen zu geben. Außerdem muss er alle noch vorhandenen, von dem Urteil betroffenen Produkte an das dänische Unternehmen herausgeben.

Werbung: „Es gibt gute und günstige Alternativen zum Marktführer...„

Der Händler verkauft seit drei Jahren in seinem Laden und einem Onlineshop Produkte von Lego-Konkurrenten - meist aus China. Auf seiner Website wirbt er: „Es gibt gute und günstige Alternativen zum Markt­führer. Die Klemm­bausteine dieser Hersteller sind zu 100 Prozent kompatibel mit den gängigen Bau­klötzchen, bieten aber eine noch größere Vielfalt.“

Streit um einige Spielfiguren

Der Streit mit dem dänischen Spielzeug­giganten, der weltweit im vergangenen Jahr einen Umsatz in Höhe von 7 Milliarden Euro machte, entzündet sich allerdings an einigen Spiel­figuren, die den Sets der Lego-Konkurrenten enthalten waren. Lego hatte sich die drei­dimensionale Darstellung der bekannten Spielzeug-Figur mit und ohne Noppe auf dem Kopf bereits im Jahr 2000 europaweit schützen lassen. Der Paderborner Händler beteuerte vor Gericht, er habe bewusst darauf geachtet, dass die von ihm verkauften Figuren die Marke nicht verletzen. Und er habe sogar von den chinesischen Herstellern in seinen Augen strittige Figuren aus den Packungen herausnehmen lassen. Der Händler konnte damit aber eine juristische Niederlage nicht verhindern.

Werbung

Quelle: dpa/DAWR/ab

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.7 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#9659