DAWR > Lehrerin bekommt wegen „Reichsbürger“-Verdacht Gehalt gekürzt < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Beamtenrecht und Verwaltungsrecht | 21.07.2022

„Reichs­bürger“

Lehrerin bekommt wegen „Reichs­bürger“-Verdacht Gehalt gekürzt

Gehalt­kürzung als Disziplinar­maßnahme für die Dauer von fünf Jahren

Einer bayerischen Lehrerin, der eine Nähe zum Gedankengut der sogenannten Reichs­bürger nachgesagt wird, wird für die Dauer von fünf Jahren das Gehalt gekürzt.

Werbung

Das hat der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof (VGH) in München entschieden, wie ein Sprecher mitteilte. Die Entfernung aus dem Beamten­stand, wie es die Landes­anwaltschaft verlangt hatte, erfolgt hingegen nicht.

Staatsangehörigkeitsausweis beantragt

Die Frau war den Behörden aufgefallen, weil sie einen sogenannten Staats­angehörigkeits­ausweis beantragt hatte. Dieses Dokument wird von den „Reichs­bürgern“ gerne offiziell beantragt, weil diese Personal­ausweis und Reisepass als Identitäts­nachweis ablehnen. „Reichs­bürger“ lehnen die Bundes­republik und die staatliche Verwaltung in Deutschland sowie die Justiz generell ab.

Bayerische VGH: Beamtenstatus bleibt, das Gehalt wird gekürzt

Das Verwaltungs­gericht in Ansbach hatte als Disziplinar­maßnahme für die Lehrerin zunächst das Gehalt für die Dauer eines Jahres um zehn Prozent gekürzt. Der Landes­anwaltschaft, die in dem Verfahren den Freistaat vertritt, reichte dies jedoch nicht - sie wollte die Frau komplett aus dem Beamten­dienst entfernen. Dem folgte der VGH nicht. Allerdings wird das Gehalt nun wesentlich länger und deutlicher gekürzt - für fünf Jahre um 20 Prozent.

BVerwG-Entscheidung: Leugnung der Existenz der BRD begründet Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Das Bundes­verwaltungs­gericht hatte im Dezember 2021 in einem ähnlichen Verfahren entschieden, dass ein Beamter, der die Existenz der Bundes­republik leugnet, auch aus dem Dienst entfernt werden kann. In dem Fall hatte der Beamte in seinem Antrag auf Erteilung eines Staats­angehörigkeits­ausweises als Geburts- und Wohnsitz­staat das „Königreich Bayern“ angegeben und sich auf Gesetze mit „Stand 1913“ berufen.

Werbung

Quelle: dpa/DAWR/ab
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#9587