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Verwaltungsrecht | 14.07.2022

Corona-Maßnahmen

Lehrerin ignorierte Corona-Maßnahmen: Zu Recht suspendiert

Disziplinar­verfahren folgt

(Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss 13.07.2022, Az. 2 L 490/22)

Eine Grund­schul­lehrerin, die behördlich angeordnete Corona-Schutz­maßnamen ignoriert hat, ist zu Recht suspendiert worden. Das hat das Verwaltungs­gericht Düsseldorf in einem Eil­beschluss entschieden .

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Laut Schul­behörde hatte die 33-jährige Pädagogin im vergangenen Dezember wiederholt die zwei Mal wöchentlich vorgeschriebenen Pooltests in ihrer Klasse vorsätzlich nicht korrekt ausgeführt. Zudem soll sie die Masken­pflicht im Schul­gebäude missachtet und die Einhaltung der Masken­pflicht durch ihre Schüler nicht konsequent überwacht haben.

Verhalten trotz mehrfacher Ermahnungen nicht geändert

Die 33-Jährige habe trotz mehrfacher Ermahnungen ihr Verhalten nicht geändert, hieß es vom Gericht. Daraufhin war sie am 26. Januar suspendiert worden. Ob sie ihren Job endgültig verliert, wird in einem Disziplinar­verfahren entschieden. Die Ent­scheidung kann die Lehrerin beim Oberverwaltungs­gericht in Münster anfechten.

Quelle: dpa/DAWR/ab

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