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Das aus Sperma und Eizelle des deutschen Ehepaars gezeugte Kind war Ende 2015 in der ukrainischen Hauptstadt Kiew zur Welt gekommen. Das dortige Standesamt registrierte die beiden Deutschen als Eltern. In Nordrhein-Westfalen wurde dagegen später die ukrainische Leihmutter als Mutter des Kindes ins Geburtenregister eingetragen.
Leihmutterschaft bisher nur in Einzelfällen anerkannt
Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. In Einzelfällen hatte der Bundesgerichtshof trotzdem schon ähnliche Konstellationen nachträglich anerkannt, weil ein Gericht im Ausland die Elternschaft festgestellt hatte.
Gericht sieht sich nicht an ausländische Standesamts-Eintragung gebunden
An eine ausländische Standesamts-Eintragung sehen sich die obersten Familienrichter nicht gebunden. Sie wandten deutsches Recht an, weil das Kind nach der Geburt nach Deutschland gebracht wurde. Hierzulande ist die Mutter immer diejenige Frau, die das Kind geboren hat.