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Verbraucherrecht und Wettbewerbsrecht | 16.08.2021

Glücks­spiel­werbung

Lotto Bayern wegen „unzulässiger Glücks­spiel­werbung“ verurteilt

Mehrere Wer­be­vi­de­os von „LOT­TO­Bay­ern“ verstoßen gegen den Glücks­spiel­staats­ver­trag

(Landgericht München I, Urteil vom 13.08.2021, Az. 33 O 16380/18)

Der Freistaat Bayern betreibt nach einem Urteil des Land­gerichts München „unzulässige Glücks­spiel­werbung“ und verstößt damit gegen den Glücksspiel­staats­vertrag.

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Das Gericht gab der Klage einer Lotterie­wetten­firma aus Malta statt und verurteilte den Freistaat zur Unter­lassung. Eine zweite Klage einer Lotterie­gesellschaft aus Gibraltar wies das Gericht ab, weil sie nicht mehr auf dem deutschen Markt tätig und daher nicht mehr anspruchs­berechtigt ist.

Klägerin sieht aktive Anregung zur Spielteilnahme

Die Klägerin aus Malta hatte Lotto Bayern verklagt, weil die beanstandeten Videoclips keine sachliche Information und Mitteilung der Gewinn­chancen seien, sondern eine aktive Anregung zur Spiel­teilnahme. Die Gewinne würden verführerisch heraus­gestellt, wodurch der Beklagte gegen die Vorschriften des Glücksspiel­staats­vertrages verstoße. Das Glücks­horoskop suggeriere eine Erhöhung der Gewinn­chancen. Das verstoße gegen das Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen. Das Gericht gab dieser Klage in vollem Umfang statt.

LG: Werbevideos suggerieren „geiles Leben“ durch Teilnahme an Lotterie

Mehrere Werbevideos der staatlichen Lotterie­verwaltung für Lotto Bayern suggerierten dem Verbraucher, die Teilnahme an der Lotterie ermögliche, „ein glückliches und „geiles Leben“ zu führen“, stellte die für Wettbewerbs­recht zuständige Zivilkammer fest.

Urteil ist nicht rechtskräftig

Lotto Bayern teilte in München mit: „Geklagt hatten zwei Anbieter von in Deutschland illegalen Zweit­lotterien. Die Staatliche Lotterie- und Spielbank­verwaltung wird das Urteil prüfen.“

Die Klägerin aus Malta betreibt auf einer auch an deutsche Spieler gerichteten Webseite Zweit­lotterien. Zweit­lotterien lehnen sich an herkömmliche Lotterien staatlicher Glücks­spiel­anbieter an und bieten Wetten auf den Ausgang von deren Ziehungen an.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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