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Strafrecht, Tierrecht und Tierschutzrecht | 22.08.2022

Hund im Teich ertränkt

Mann erhält wegen Ertränken seines Hundes acht Monate auf Bewährung

Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz

Ein 49 Jahre alter Mann ist vom Amtsgericht Stralsund wegen des Ertränkens seines Hundes zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

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Entgegen vorheriger Aussagen habe der Hundehalter die Tat bei der Verhandlung am Montag eingeräumt, sagte ein Gerichtssprecher nach dem Urteil. Der Mann sagte demnach aus, er hätte sich mit dem aggressiven Tier nicht anders zu helfen gewusst.

Spaziergänger hatten den Kadaver im Mai in einem Teich bei Niepars (Landkreis Vorpommern-Rügen) entdeckt. Der Hund war nach früheren Polizeiangaben mit einem Stein an einer Leine beschwert worden.

Schwieriges Tier?

Laut Gerichtssprecher sagte der Mann, er habe das schwierige Tier nicht verkaufen können. Den Richter hatte der nun Verurteilte damit nicht überzeugt, da er sich für Hilfe etwa an staatliche Stellen hätte wenden können.

Zahlung von 2000 Euro an eine gemeinnützige Organisation

Zusätzlich zur Freiheitsstrafe wurde der Mann zu 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit im Rahmen des Tierschutzes und der Zahlung von 2000 Euro an eine gemeinnützige Organisation verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate Freiheitsstrafe, eine Geldauflage und keine Arbeitsstunden beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: dpa, DAWR (pt)
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