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EU-Recht und Markenrecht | 07.07.2022

Unter­haltungs­dienst­leistung

Marke Ballon d'Or bleibt für Unter­haltungs­dienst­leistung bestehen

Ver­lei­hung des Fuß­ball­prei­ses als Un­ter­hal­tungs­dienst­leis­tung ein­zu­stu­fen

(Europäische Gerichtshof, Urteil vom 06.07.2022, Az. T-478/21)

Das Unternehmen hinter der Fußball-Aus­zeichnung Ballon d'Or hat in einem Rechts­streit mit einem Konkurrenten aus Großb­ritannien einen Teilerfolg erzielt.

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Das EU-Gericht bestätigte, dass die Franzosen die Marke Ballon d'Or weiter exklusiv für Unter­haltungs­dienst­leistungen nutzen dürfen.

EUIPO erklärte Marke teilweise für verfallen

Das EU-Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) hatte zuvor anders entschieden und dies damit begründet, dass die Marke nicht mehr ausreichend genutzt werde.

Verfall im Übrigen bestätigt

Zu den Unter­haltungs­dienst­leistungen zählt nach dem Beschluss auch die Preis­verleihung für den besten Fußballer oder die beste Fußb­allerin. Für andere Bereiche ist die Marke allerdings verfallen, darunter für die Produktion von Shows und die Veröffentlichung von Zeit­schriften oder Zeitungen. Es können Rechts­mittel eingelegt werden.

Quelle: dpa/DAWR/ab

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