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Abfallrecht und Verwaltungsrecht | 31.03.2022

Verpackungs­steuer­satzung

McDonalds-Filiale gewinnt Klage gegen Tübinger Verpackungs­steuer

Verwaltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg erklärt die Verpackungs­steuer­satzung vom 30.1.2020 für unwirksam

(Verwaltunbgsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 29.03.2022, Az. 2 S 3814/20)

Damit weniger Müll anfällt, wird in Tübingen seit Jahres­beginn eine Steuer auf Einweg­geschirr fällig. Bis zu 1,50 Euro können fällig werden. Die Klage einer McDonalds-Filiale dagegen hat nun vorerst Erfolg gehabt. Doch die Stadt gibt nicht so leicht auf.

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Die Stadt Tübingen hat mit ihrer Verpackungs­steuer vor Gericht einen empfindlichen Dämpfer erhalten: Der Verwaltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg erklärte die Steuer am für unwirksam. Die Klage der Inhaberin einer Tübinger McDonalds-Filiale war damit erfolgreich, wie ein Sprecher in Mannheim mitteilte. Die Stadt will an der Regelung jedoch weiter festhalten, mindestens so lange, bis die schriftliche Urteils­begründung vorliegt.

Steuer auf Einwegverpackungen und Einweggeschirr

In Tübingen werden seit Januar für Einweg­verpackungen und Einweg­geschirr jeweils 50 Cent Steuer fällig, für Einweg­besteck 20 Cent - pro Einzel­mahlzeit werden maximal 1,50 Euro kassiert. Nach Angaben der Stadt hat die Verpackungs­steuer das Müll­aufkommen in Tübingen bereits um mehrere Tonnen reduziert. Einen Monat nach Einführung der neuen Steuer gab es 5 bis 15 Prozent weniger Abfall im Stadtgebiet im Vergleich zum Vorjahr.

Satzung gilt vorerst weiter

Tübingens Ober­bürgerm­eister Boris Palmer bedauerte die Ent­scheidung. Die Steuer funktioniere in der Praxis, sagte er. Überall in Tübingen breiteten sich Mehrweg-Konzepte aus, die Stadt werde sauberer. Der Gemeinderat solle nun entscheiden, ob die Stadt das Urteil annehme oder vor dem Bundes­verwaltungs­gericht in Revision gehe. Die Verpackungs­steuer sei nicht außer Kraft gesetzt, bevor das Urteil rechts­kräftig werde, betonte Palmer. Gehe die Stadt in Revision, gelte die Regelung bis zu einer Ent­scheidung des Bundes­verwaltungs­gerichts weiter.

McDonalds-Inhaberin: Zahlen bereits Lizenzgebühr

Die Inhaberin der Tübinger McDonalds-Filiale hatte bemängelt, die Steuer stehe im Widerspruch zum Abfallrecht des Bundes. Sie argumentierte, dass sie bereits Lizenz­gebühren für ihre Beteiligung am Dualen System zahle.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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