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Feste Termine zu Schönheitsreparaturen sind ungültig
Steht ein solcher fester Turnus im Mietvertrag, ist die Klausel zu den Schönheitsreparaturen ungültig. Das gilt auch für Gewerbemieter, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Urteil (Az.: I-24 U 63/15).
BGH-Urteil: Formularmäßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen mit festen Fristen sind unwirksam
Die Richter orientierten sich bei ihrer Rechtsprechung an einem Urteil zu Wohnzwecken des Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.03.2015, Az. VIII ZR 185/14. Danach ist eine Formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen mit festen Fristen unwirksam.