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Haftungsrecht und Versicherungsrecht | 16.12.2022

Werkstatt­termin

Mietwagen­anspruch: Auch bei Werkstatt­termin übers Wochenende?

Geschädigter hat Anspruch auf vollständigen Ersatz der Mietwagen­kosten

(Amtsgericht Geestland, Urteil vom 29.047.2022, Az. 3 C 167/22)

Kommt ein Auto nach einem unverschuldeten Unfall in die Werkstatt, kann es für die Zeit Anspruch auf einen Mietwagen geben. Aber auch dann, wenn sich die Reparatur­dauer durch ein Wochenende verlängert?

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Wird ein Auto nach einem unverschuldeten Unfall beschädigt, müssen Betroffene zwar weiteren Schaden und damit höhere Kosten abwenden. Dazu gehört aber nicht, etwa die Terminwahl einer Werkstatt zu beeinflussen. Das zeigt ein Urteil des Amts­gerichts Geestland (Az.: 3 C 167/22).

Gutachter ging von vier Reparaturtagen aus

Im verhandelten Fall ging es um einen Autofahrer, dessen Fahrzeug bei einem Unfall zwar beschädigt worden war, das aber noch fahrbereit blieb. Die Reparatur­dauer bemaß ein Gutachter mit vier Tagen.

Der Mann brachte sein Auto an einem Mittwoch in eine Werkstatt. Dort gab es den Hinweis, er könne es am Montag darauf abholen. Für die insgesamt sechs Tage wollte der Autofahrer die Kosten für einen Mietwagen von der gegnerischen Versicherung erstattet bekommen.

Diese jedoch weigerte sich und wollte nur die vom Gutachter genannten vier Tage zahlen. Der Mann hätte einen Termin ausmachen müssen, der nicht über das Wochenende geht, da das Auto fahrbereit gewesen wäre.

Keine freie Terminwahl - Versicherung muss Mietwagenkosten erstatten

So ging die Sache vor Gericht, wo der Autofahrer recht bekam. Der Kunde habe keinen Einfluss auf die Auswahl des Termins. Demnach sei es lebensfremd, dass eine Werkstatt bei Unfall­reparaturen je nach Wochentag oder Dauer Termine ab Mittwoch nur noch in Form von zwei- oder gar eintägigen Reparaturen vergeben darf, begründetet die Kammer ihre Ent­scheidung. So musste die Versicherung sämtliche Mietwagen­kosten begleichen.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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