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Ein Taxifahrer erhielt dafür 1000 Euro Geldstrafe und einen Monat Fahrverbot (vgl. kostenlose-urteile.de).
Der Taxifahrer war hinter einem - aus seiner Sicht - zu langsamen Fahrzeug hergefahren. Er überholte mit hohem Tempo und zeigte im Vorbeifahren den ausgestreckten Mittelfinger. Dann scherte er so knapp vor dem anderen Auto ein, dass dessen Fahrer eine Vollbremsung einleiten musste. Das Gericht wertete das Verhalten des Taxifahrers als nicht tolerablen Exzess, der nicht nur eine Geldbuße, sondern auch ein Fahrverbot nach sich ziehen müsse.
Beleidigung
Zeigt ein Autofahrer einem anderen Autofahrer den Mittelfinger, so stellt dies eine Beleidigung dar (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 08.10.1991, Az. 5 Ss 383/91 - 119/91 I).
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