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Der Ordensbruder der Benediktinerabtei Münsterschwarzach (Landkreis Kitzingen) hatte im August 2020 einem im Gazastreifen geborenen Mann, der in das EU-Land Rumänien abgeschoben werden sollte, Kirchenasyl gewährt. Das Bayerische Obersten Landesgericht in Bamberg verwarf die Revision der Staatsanwaltschaft in der Sache. Laut dem bayerischen Justizministerium dürfte es der erste rechtskräftige Freispruch wegen Gewährung von Kirchenasyl im Freistaat sein.
Angeklagte handelte rechtswidrig, aber nicht schuldhaft
Das Amtsgericht Kitzingen hatte den heute 50-Jährigen im vergangenen April mit einem bemerkenswerten Urteil vom Vorwurf der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderliche Aufenthaltstitel freigesprochen: Zwar sei das Kirchenasyl für einen abgelehnten Flüchtling rechtswidrig und damit eine Straftat - die individuellen Grundrechte der Glaubens- und Gewissensfreiheit des Mönchs wögen in dem Fall aber schwerer als das Strafmonopol des Staates.
Mönch musste nicht aktiv für Beendigung des Kirchenasyls sorgen
Wenngleich es beim Freispruch blieb - dieser Begründung des Amtsgerichts folgte das Oberste Landesgericht nicht: Der Mönch habe sich gar nicht erst strafbar gemacht. Als er den Flüchtling ins Kirchenasyl aufnahm, war dieser demnach noch legal im Land. Als das nicht mehr der Fall war - nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Härtefalldossier negativ beschieden hatte - habe der Angeklagte nicht aktiv dafür sorgen müssen, das Kirchenasyl zu beenden.
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