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Verkehrsrecht und Versicherungsrecht | 27.11.2020

Versicherungs­schutz

Motor mit mehr PS: Versicherung kann Leistung kürzen

Einbau eines Motors mit mehr PS nach Abschluss des Versicherungs­vertrags kann zum Verlust des Versicherungs­schutzes führen

(Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 04.03.2020, Az. 5 U 64/19)

Schöner, schneller, individueller - wer am Auto was ändert, tut das besser nur im Rahmen gesetzlicher Vorgaben. Und auch die Versicherung informiert man besser stets über gewisse Änderungen.

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Wer sich einen stärkeren Motor in sein Fahrzeug einbauen lässt, sollte das unbedingt auch seiner Versicherung mitteilen. Ansonsten kann diese nach einem Unfall einen erheblichen Teil ihrer Leistungen kürzen. Das zeigt ein Urteil des Ober­landes­gerichts Saar­brücken (Az.: 5 U 64/19).

Kaskoversicherung verweigerte Übernahme des Gesamtschadens

Im Fall ging es um eine Voll­kasko­versicherung, die ein Mann für sein amerikanisches Liebhaber­auto abgeschlossen hatte. Der Versicherung wurden 179 kW/243 PS als Motor­leistung angegeben. Da sich der Motor aber als reparatur­anfällig erwies, wurde ein mit 298 kW/450 PS wesentlich stärkerer eingebaut. Bei einer Fahrt durch einen Tunnel rutschte der Mann vom Brems- aufs Gaspedal und krachte in die Wand. Am Auto beklagte er einen Schaden von rund 23.000 Euro, den er von der Versicherung ersetzt bekommen wollte. Doch die Sache ging vor Gericht, da die Versicherung nur einen Teil bezahlen wollte.

OLG: Versicherung kann Leistung um zwei Drittel kürzen

Das Gericht gab der Versicherung Recht, die ihre Leistung auf ein Drittel reduzieren durfte. Der viel stärkere Motor hat die Gefahren­lage und das Unfall­risiko erhöht. Und bei Abschluss der Versicherung sei explizit die Motor­leistung nachgefragt und im entsprechenden Versicherungs­schein eingetragen worden. Dass es ein Tarif­merkmal gewesen war, das auch die Beitrags­höhe beeinflusst, hätte dem Autofahrer klar sein müssen.

Änderungen immer der Versicherung melden

Wer sein Fahrzeug stark verändert, etwa durch den Tausch des Motors, sollte etwaige Auswirkungen immer mit der Versicherungen abklären, raten die DAV-Verkehrs­rechts­anwälte.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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