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Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht | 24.02.2023

Drogenfahrt

Motor war defekt: Freispruch trotz Drogenfahrt mit E-Scooter

Defekter Roller ist kein Kraft­fahrzeug

(Landgericht Hildesheim, Urteil vom 03.11.2022, Az. 13 Ns 40 Js 25077/21)

Unter Wirkung von Drogen zu fahren - das ist auf dem elektrischen Tretroller genauso verboten wie am Steuer eines Pkw. Doch was gilt, wenn man den E-Scooter bei aus­geschaltetem Motor fährt?

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Wer einen elektrischen Tretroller nur mit Muskelkraft bewegt, kann selbst nach Drogen­einnahme straffrei ausgehen. So hat zumindest das Landgericht Hildesheim entschieden (Az.: 13 Ns 40 Js 25077/21).

E-Scooter als Tretroller genutzt

In dem verhandelten Fall war ein Mann mit einem E-Scooter auf einer Straße unterwegs. Er benutzte dabei aber nicht den Motor, sondern bewegte sich wie auf einem herkömmlichen Tretroller mit Muskelkraft vorwärts.

Bei einer Verkehrs­kontrolle stellte sich heraus: Der Roller war weder versichert, noch besaß der Mann einen für dieses leistungs­starke Modell erforderlichen Führer­schein. Anstelle dessen hatte er aber Marihuana konsumiert.

Die erste Instanz verhängte eine Haftstrafe

Ein Gericht verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von sechs Monaten wegen Drogen­konsums und Verstoßes gegen das Pflicht­ver­sicherungs­gesetz. Der Beklagte ging in Berufung. Der Motor wäre defekt gewesen.

LG: Fahrt weder strafbar noch ordnungswidrig

Mit Erfolg. Das Landgericht Hildesheim sprach den Mann frei. Das Gericht war der Auffassung, dass die Fahrt auf dem defekten Roller mit bloßer Muskelkraft weder strafbar noch ordnungswidrig war. So spielte es auch keine Rolle, dass weder eine Versicherung noch eine Fahrerlaubnis vorhanden war. Auch der Drogen­konsum blieb folgenlos, da der Mann keine Ausfall­erscheinungen gezeigt hatte. Offenbar war er fahr­tüchtig.

Defekter Roller ist kein Kraftfahrzeug

Nach Auffassung des Gerichts sei der defekte Roller nicht als Kraft­fahrzeug einzustufen, sondern als nicht versicherungs­pflichtiger Tretroller, von dem auch keine typische Gefahr eines E-Tretrollers ausgehe. Damit habe man dem Mann auch nicht das Führen eines Kfz unter Drogen vorwerfen können.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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