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Versammlungsrecht und Verwaltungsrecht | 25.01.2022

Meinungs­freiheit

München muss Saal für Diskussion zur BDS-Bewegung zugänglich machen

Saalverbot für BDS-Bewegung in München nicht zulässig

(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.01.2022, Az. 8 C 35.20)

München darf für eine Veranstaltung zur israel­kritischen BDS-Bewegung kein Saalverbot verhängen. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden. Die Stadtspitze zeigt sich enttäuscht.

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Die Stadt München muss einen Saal für eine Veranstaltung zur Israel-Boykott-Bewegung BDS zur Verfügung stellen. Eine Verweigerung des kommunalen öffentlichen Tagungs­ortes sei rechts­widrig, weil sie das Grundrecht der Meinungs­freiheit verletze, entschied das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig am Donnerstag (AZ.: 8 C 35.20). Es wies die Revision der Stadt München gegen ein vorheriges Urteil des Bayerischen Verwaltungs­gerichts­hofs (VGH) zurück. Auch dort war die Stadt bereits unterlegen. Geklagt hatte ein Bürger, der eine Podiums­diskussion organisieren wollte. Münchens Ober­bürgerm­eister bezeichnete das Urteil als Rückschlag.

Keine städtischen Räumlichkeiten für Veranstaltung mit BDS-Bezug

Der Münchner Stadtrat hatte 2017 einen Beschluss gefasst, dass für Veranstaltungen, die sich mit Themen und Inhalten der BDS-Bewegung befassen oder für diese werben, keine städtischen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden sollen. BDS steht für „Boykott, Des­investitionen und Sanktionen“. Die Bewegung will Israel wirtschaftlich, kulturell und politisch isolieren. Der Bundestag distanzierte sich 2019 in einem Beschluss von der BDS-Kampagne.

Saalverbot zum Schutz der Bürger vor Gefahren

Die Stadt begründete ihr Vorgehen damit, dass sie in der Pflicht sei, Bürger zu schützen. Von BDS-Ver­anstaltungen könnten Aggressionen ausgehen. Soweit dürfe es gar erst nicht kommen. Dass keine städtischen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden sollen, bedeute nicht, dass man seine Meinung nicht mehr äußern könne, sagte der Anwalt der Stadt in der mündlichen Verhandlung in Leipzig.

Meinungsfreiheit verletzt

Das Bundes­verwaltungs­gericht entschied nun, dass der Münchner Stadtrats­beschluss in den Schutz­bereich der Meinungs­freiheit eingreife. Die Beschränkung sei verfassungs­rechtlich nicht gerechtfertigt. Eine Grenze werde dann überschritten, wenn Meinungs­Ã¤ußerungen die geistige Sphäre einer Diskussion verließen und erkennbar in Gefährdungs­lagen umschlügen. Der VGH hatte fest­gestellt, dass dies bei der Podiums­diskussion mit dem Titel „Wie sehr schränkt München die Meinungs­freiheit ein?“ nicht zu erwarten gewesen sei.

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Münchens OB spricht von Rückschlag

Münchens Ober­bürgerm­eister Dieter Reiter nannte das Urteil einen Rückschlag, der viele jüdische Bürger­innen und Bürger persönlich betreffe. „Wir werden weiterhin alles unternehmen, um jüdisches Leben in München zu schützen“, erklärte der SPD-Politiker. Im Hinblick auf den Stadtrats­beschluss seien der Stadt nun die Hände gebunden. Er appellierte aber an die Bayerische Staats­regierung und den Bund, ob andere gesetzliche Grundlagen geschaffen werden könnten.

Vertreter der Bundesregierung sieht „verpasste Chance“

Der Anti­semitismus-Beauftragte der Bundes­regierung, Felix Klein, bedauerte das Urteil. Es sei eine „verpasste Chance“, BDS-Umtrieben gegen den demokratischen Staat Israel in Räumlichkeiten der öffentlichen Hand grund­sätzlich zu untersagen. Es handele sich jedoch um eine Einzel­fall­entscheidung hinsichtlich der spezifischen Konstellation in München. „Das bedeutet, Kommunen können weiterhin bei Vorliegen der gesetzlichen Voraus­setzungen, BDS-Ver­anstaltungen in öffentlichen Räumlichkeiten verweigern.“ Jede einzelne Verwaltung müsse dies sorgsam prüfen.

Rabbinerkonferenz: Ein Schlag gegen die wehrhafte Demokratie

Der Vorstand der Orthodoxen Rabbiner­konferenz erklärte, das Urteil sei eine große Enttäuschung und ein Schlag gegen die wehrhafte Demokratie. „Der von der Boykottbewegung BDS „Boycott, Divestment and Sanctions“ propagierte Anti­semitismus und Israelhass fällt demnach unter die freie Meinungs­Ã¤ußerung. Damit werden alle Bemühungen zur Bekämpfung des Anti­semitismus durch höchst­richterliche Ent­scheidung konterkariert“, kritisierte er.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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