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Schadensersatzrecht | 30.03.2023

VW-Diesel­skandal

Muster­bescheid: Porsche SE erzielt Teilerfolg vor Gericht

Anteils­eigner haben nun schlechtere Chancen auf Schaden­ersatz

Seit Jahren beschäftigt der VW-Diesel­skandal die Gerichte - Kurs­turbulenzen kosteten Anleger damals viel Geld. In einem Rechts­streit um Schaden­ersatz in Stuttgart gab es für die Investoren jetzt einen Rückschlag.

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Die Anteils­eigner der VW-Dach­gesellschaft Porsche SE (PSE) haben schlechte Karten, im Zuge des Diesels­kandals Schaden­ersatz­ansprüche geltend zu machen. Dies geht aus einem veröffentlichten Muster­entscheid des Ober­landes­gerichts Stuttgart hervor. An ihm müssen sich die Land­gerichte nun orientieren. Im Grunde ging es um Vorwürfe gegen den Volks­wagen-Großa­ktionär, zu spät über den Abgas­skandal und seine Aufdeckung durch die US-Behörden 2014 und 2015 informiert zu haben. Die Ent­scheidung des Ober­landes­gerichts kann noch vor dem Bundes­gerichts­hof angefochten werden.

Vorstand der VW AG hätte von Verschwiegenheitspflicht entbinden müssen

Zur damaligen Zeit war VW-Chef Martin Winterkorn zugleich Vorstands­chef der PSE und Hans Dieter Pötsch Finanz­vorstand bei beiden Unternehmen. Für die Pflicht zur Veröffentlichung einer Börsen­mitteilung reiche nicht aus, wenn die Doppel­vorstands­mitglieder von dem Diesel­skandal und seiner Aufdeckung nur wussten, weil sie in ihrer Funktion als VW-Vorstände informiert gewesen seien, urteilte das Oberlandes­gericht. Denn in diesem Fall seien sie zur Verschwiegenheit verpflichtet gewesen. Die Doppel­vorstands­mitglieder hätten die Informationen nur weitergeben dürfen, wenn sie von der Verschwiegenheits­pflicht von Europas größtem Autobauer befreit worden wären.

Keine Anhaltspunkte für Kenntnis von Abschalteinrichtungen

Außerdem war die VW-Dach­gesellschaft nach Auffassung des 20. Zivilsenats nicht verpflichtet gewesen, den Kapital­markt schon im Juni 2008 über die Abgas­manipulation bei VW-Diesel­fahrzeugen zu informieren. Die Vernehmung der bis Ende 2009 amtierenden Vorstands­mitglieder Wendelin Wiedeking und Holger Härter hätten keine Anhalts­punkte dafür ergeben, dass diese Wissen über die illegalen Abschalt­einrichtungen hatten.

PSE sieht sich als Beteiligungsholding

Die PSE hielt die Klagen von Anfang für „offen­sichtlich unbegründet“. Man sei eine Beteiligungs­holding und kein Autobauer. Daher sei man auch nicht mit der Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von auffällig gewordenen Diesel­motoren befasst gewesen. Die Ent­scheidung vom Mittwoch begrüßte die Holding. Damit habe das OLG die Auffassung der Porsche SE bestätigt, sagte ein PSE-Sprecher

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Kläger: Aktien zu teuer erworben

Die Kläger betonten hingegen, dass sie - im Unwissen über die Diesel­betrügereien - vor Jahren zu viel Geld für ihre PSE-Aktien bezahlt hätten. Ihre Argumentation: Wenn VW und dann auch die Holding die Märkte früher über den Skandal informiert hätten, hätte das auch früher den Aktienkurs gedrückt und sie hätten weniger für ihre Anteile bezahlen müssen.

Schadenersatzforderungen von über 900 Millionen Euro

Zum Muster­kläger hatte das OLG einen britischen Fonds erklärt, der einen Anspruch von 5,7 Millionen Euro geltend machte. Insgesamt stehen Schaden­ersatz­forderungen von rund 929 Millionen Euro im Raum. Die Porsche SE hatte bereits im vergangenen September einen Etappensieg bei ihren Rechts­streitigkeiten errungen. Damals erlitten Anleger in Celle in einem Muster­verfahren über die VW-Übernahme­schlacht im Jahr 2008 eine empfindliche Niederlage. Da ging es um Schaden­ersatz in Höhe von 5,4 Milliarden Euro plus Zinsen.

Porsche-Vorstandschef gibt sich siegessicher

Porsche SE Vorstands­chef Pötsch sagte kürzlich anlässlich der Bilanz­presse­konferenz: „Wir betrachten sämtliche gegen die Porsche SE erhobenen Klagen als unbegründet und teilweise auch als unzulässig. Deswegen sind wir davon überzeugt, dass wir uns in sämtlichen noch anhängigen Verfahren durchsetzen werden.“

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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