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Tierrecht | 31.05.2023

Umgangs­recht

Nach Trennung in der Partnerschaft: Umgangs­recht kann auch für Hunde gelten

Ein während einer Partnerschaft gemeinsam an­geschaffter Hund kann Umgangs­recht begründen

(Landgericht Frankenthal, Urteil vom 12.05.2023, Az. 2 S 149/22)

Haben Partner einer Lebens­gemeinschaft zusammen einen Hund gehalten, können beide nach einer Trennung zurecht ein Umgangs­recht mit dem Tier verlangen. Ein entsprechendes Urteil veröffentlichte das Landgericht im pfälzischen Frankenthal.

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In dem konkreten Fall war ein Labrador­rüde nach der Trennung bei einem der beiden Ex-Partner im Kreis Bad Dürkheim geblieben. Dem anderen Mann wurde ein regelmäßiger Umgang mit dem Vierbeiner mit der Begründung verweigert, es sei für den Hund als Rudeltier besser, wenn er nur bei einem der ehemaligen Partner bliebe.

Richter für Wechselmodell

Dies sah das Gericht anders. Auch wenn es sich um ein Tier handele, sei der Fall nach dem Recht des gemeinschaft­lichen Eigentums zu entscheiden - denn der Hund sei gemeinsam während der Partnerschaft angeschafft worden. Dass die beiden Mit­eigentümer sich abwechselnd je zwei Wochen um den Hund kümmern, sei interessen­gerecht. Das Tierwohl sah das Gericht damit nicht gefährdet. Das Urteil ist rechts­kräftig. Der Begriff Umgangs­recht kommt ursprünglich aus dem Familien­recht. Er bedeutet, dass jedes Elternteil das Kind regelmäßig sehen kann.

Quelle: dpa/DAWR/ab

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