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Beamtenrecht und Verwaltungsrecht | 02.05.2022

Entlassung

Nähe zu „Querdenkern„ und “Reichsbürgern“: Polizist muss gehen

Verhaltens­weisen machen Polizei­beamten für Dienst untragbar

(Verwaltungsgericht Hannover, Ur­teil vom 28.04.2022, Az.: 18 A 3735/21)

Ein Polizei­beamter spricht bei „Querdenker“-Versammlungen, verbreitet Verschwörungst­heorien und wirft der Regierung Verfassungsbruch vor. Er sieht sich im Recht, will seine Meinung äußern. Das sieht das Verwaltungs­gericht Hannover etwas anders.

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Seine Nähe zur „Reichs­bürger“-Bewegung, seine Auftritte bei „Querdenker“-Demonstrationen und die Verbreitung von Verschwörungst­heorien kosten einen Kriminal­haupt­kommissar aus Hannover nun das Beamten­verhältnis. Das hat das Verwaltungs­gericht Hannover entschieden.

Nähe zu „Querdenkern„ und “Reichsbürgern“

Der Vorsitzende Richter am Verwaltungs­gericht Hannover sagte zur Urteils­begründung, ein Polizei­beamter habe die Pflicht, sich zur freiheitlich-demokratischen Grund­ordnung zu bekennen und er habe ein besonderes Dienst- und Treue­verhältnis zum Staat. „Damit verträgt sich Ihr Verhalten nicht“, sagte der Richter an die Adresse des Kriminalhauptkommissars. Die Polizeidirektion Hannover hatte eine Disziplinar­klage gegen den 58-Jährigen eingereicht, um ihn aus dem Dienst zu entfernen.

Der Richter sagte, der Polizist habe klar eine Nähe zur „Reichs­bürger“-Bewegung. Der 58-Jährige habe in einem Antrag für einen Staatsangehörigkeitsausweis als Geburtsland „Preußen“ genannt und seinen Personal­ausweis abgegeben. „Sie stellen die Legitimität des Staates infrage“, sagte der Richter. „Reichs­bürger“ bestreiten die Existenz der Bundes­republik Deutschland und erkennen ihre Rechts­ordnung nicht an.

Der Polizist aus Hannover, seit 1981 im Polizeid­ienst, war nach einer Rede bei einer Demonstration gegen die Corona-Schutz­maßnahmen in Dortmund vorerst vom Dienst entbunden worden. Der Mann hatte sich bei der Kundgebung im August 2020 als Kriminal­haupt­kommissar vorgestellt und seine Kollegen aufgefordert, sich in der Corona-Lage mehr ihrem Gewissen als dem Gehorsam verpflichtet zu fühlen. Auch in anderen Städten trat er auf, darunter Berlin.

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„Sie dürfen zornig sein und Sie dürfen Kritik üben“

Richter Goos betonte, der 58-Jährige sei bisher ein „guter Beamter“ gewesen, aber nun nicht mehr tragbar. Er erkenne „Zorn, aber auch etwas Geltungsbedürfnis“ bei dem Mann. „Sie dürfen zornig sein und Sie dürfen Kritik üben“, betonte der Richter. Was aber nicht gehe, sei „Schwadronieren“ über angebliche geheime Militäro­perationen, Bunker unter dem Berliner Flughafen oder dem Stuttgarter Bahnhof, wo Migranten untergebracht würden, oder das Verunglimpfen der Bundes­regierung als „Regime“.

Der 58-Jährige tat dies als „Kneipengespräche“ ab. Der Haupt­kommissar sagte, er habe einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt, weil er auf die Karibikinsel Curaçao habe auswandern wollen - er sei mit vielem in Deutschland unzufrieden. In dem Antrag werde die Abstammung abgefragt, sein Großvater stamme aus Preußen. Der Richter korrigierte: Nicht die Abstammung werde abgefragt, sondern das Geburtsland des Mannes - die Bundes­republik Deutschland.

Hauptkommissar will sich weiter zu „Missständen“ äußern

Der Haupt­kommissar blieb dennoch dabei: Er werde sich weiter zu Miss­ständen äußern, er habe sich nichts zuschulden kommen lassen, die Corona-Maßnahmen halte er für nicht verfassungs­konform - kündigen werde er nicht. Sein Anwalt lehnte eine Stellung­nahme zu dem Urteil ab.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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