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Mit dieser Begründung der Familie als „beleidigungsfreie Sphäre“ hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Klage eines Mannes gegen seine Schwiegermutter zurückgewiesen. Der Mann hatte verlangt, dass seine Schwiegermutter nicht länger vor anderen Familienmitgliedern behaupten dürfe, dass er seinen Sohn misshandelt habe (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.01.2019, Az. 16 W 54/18).
Schwiegersohn verklagt Schwiegermutter
Vorangegangen war ein heftiger Ehestreit im Jahr 2016. Damals hatte die Frau des Klägers ihrer Mutter ein Handy-Video zur Aufbewahrung gegeben, auf dem der Mann seinen Sohn geschubst haben soll, um ihn zum schnelleren Gehen zu bewegen. Diese stellte daraufhin nicht nur Strafanzeige gegen den Schwiegersohn, sondern verschickte das „Protokoll der Misshandlungen“ per WhatsApp-Chat auch an ihre eigene Mutter und an ihre Schwester. Der Mann wollte vor Gericht durchsetzen, dass die Schwiegermutter diese Behauptungen nicht länger wiederholen darf.
OLG: Engster Familienkreis ist „beleidigungsfreie Sphäre“
Wie schon zuvor das Landgericht stufte aber auch das Oberlandesgericht den engsten Familienkreis als „persönlichen Freiraum“ ein, in dem man sich frei aussprechen könne. Daher seien auch Äußerungen, die außerhalb dieses Rahmens als ehrverletzend eingestuft werden könnten, geschützt.
Trotz Gerichtsstreit: Kläger und seine Frau sind weiter ein Paar
Auch wenn der Familienstreit zur gerichtlichen Auseinandersetzung eskalierte, hat offenbar zumindest die Kernfamilie keinen langfristigen Schaden genommen: Der Kläger und seine Frau sind laut Gericht „weiterhin verheiratet“.
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