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Streit um nachträgliche Änderung des Versorgungsausgleichs
Im konkreten Fall hatte ein Mann während der Ehe Ansprüche aus der Beamtenversorgung erworben. Aus dieser bekam seine geschiedene Frau einen Ausgleich. Als sich durch Kürzung des Weihnachtsgeldes nachträglich die Anspruchsgrundlagen änderten, reduzierte sich die Pension des Mannes. Für ihn Grund genug, den Versorgungsausgleich anzupassen.
Änderung des Versorgungsausgleichs wegen Kürzung der Beamtenversorgung zulässig
Seine Ex-Frau hielt das für unbillig. Sie sei auf die volle Höhe angewiesen und zudem sei der Mann vermögend. Doch das Gericht bestätigte die Anpassung. Es sei nicht erkennbar, warum der Mann die negativen Folgen alleine tragen solle. Der Frau verblieben 1.386 Euro brutto an Altersversorgung, wovon nach der neuen Berechnung 545,76 Euro aus der Beamtenversorgung des Mannes stammen. Damit sei ihre Existenzgrundlage nicht gefährdet, so die Begründung.
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