DAWR > OLG: Keine Provision für Vermittlung von minderjährigen Fußballern < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Kartellrecht | 01.12.2021

Profi­fußball

OLG: Keine Provision für Vermittlung von minderjährigen Fußballern

Revision zum Bundes­gerichts­hof zugelassen

(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 30.11.2021, Az. 11 U 172/19)

Müssen sich Agenten im Fußball dem Verbands­recht unterordnen - oder dürfen sie nach dem Grundsatz der freien Markt­wirtschaft agieren? Das Oberlandes­gericht Frankfurt/Main hat dazu geurteilt. Der Streitfall könnte noch vor dem Bundes­gerichts­hof landen.

Werbung

Die Rechte und Pflichten von Spieler­beratern im Milliarden-Geschäft Profi­fußball werden Vereine und Verbände weiter beschäftigen. Das Oberlandes­gericht Frankfurt/Main hat Teile des DFB-Reglements für Spieler­vermittler für unwirksam erklärt (AZ 11 U 172/19). Diese Ent­scheidung in einem jahrelangen Rechts­streit zwischen dem Deutschen Fußball-Bund und der Spieler­berater-Agentur Rogon von Roger Wittmann traf der Kartell­senat des OLG. Klar ist aber auch: Provisionen für die Vermittlung von minderjährigen Talenten dürfen die Berater weiter nicht kassieren.

Entscheidung noch nicht rechtskräftig

Das OLG hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundes­gerichts­hof zugelassen. Fast 200 Millionen Euro gab die Bundesliga 2019/2020 für Spieler­berater aus. Das Treiben der meist öffentlichkeits­scheuen Agenten ist nach Ansicht von Kritikern längst aus dem Ruder gelaufen.

Kläger Wittmann, Geschäfts­führer der in Frankenthal ansässigen Firma Rogon, berät unter anderen Stars wie Julian Draxler, Roberto Firmino, Marcel Sabitzer und Thilo Kehrer. Sein Anwalt beruft sich auf den Grundsatz des freien Wettbewerbs und darauf, dass seine Branche rein wirtschaftlichen Tätigk­eiten nachgehe. Die Deutsche Fußball­spieler-Vermittler-Vereinigung (DFVV) hatte die Klage ihres Mitglieds Wittmann unterstützt.

Der Weltverband FIFA stellt sich gerade beim Transfer­wesen neu auf und will die vor fünf Jahren gelockerten Vorschriften für Spieler­berater wieder verschärfen. Dabei könnten auch Provisionen gedeckelt werden. In der juristischen Auseinander­setzung mit dem DFB um das 2015 eingeführte Berater­reglement stand vor allem die Vorgabe, sich als Spieler­berater beim DFB registrieren zu lassen und damit dem Verband zu unterwerfen.

Registrierungspflicht und Honorarverbot bei Vermittlung Minderjähriger gerechtfertigt

Gerechtfertigt sind nach der Ent­scheidung des OLG auf Grundlage der sogenannten Meca-Medina-Ent­scheidung des Europäischen Gerichts­hofs (EuGH) folgende Punkte des DFB-Reglements: Die Registrierungs­pflicht der Vermittler, die Verpflichtung der Bekanntgabe von Vergütungen und Zahlungen und das Verbot einer Honorar­zahlung bei der Vermittlung von Minderjährigen.

Werbung

Komplette Unterwerfung aller DFB-Regeln nicht hinnehmbar

„Dagegen können die Verpflichtung der Spieler­vermittler, sich allen Regelungen der FIFA und des DFB zu unterwerfen und das Verbot der prozentualen Beteiligung des Spieler­vermittlers an einem Weiter­transfer bei bestimmten Vertrags­konstellationen aus kartell­rechtlicher Sicht nicht gebilligt werden“, hieß es in der OLG-Mitteilung. Hier geht es darum, dass ein Spieler von einem Verein zu günstigen Konditionen verpflichtet wird. Wenn sich dieser als Volltreffer erweist und zu einem größeren Club wechselt, dann durfte der Spieler­berater bisher nicht daran partizipieren.

Minderjährige als besonders vulnerable Gruppe

Da die Scouts überall auf der Welt längst nach Talenten fahnden, die wesentlich jünger als 18 sind und diese theoretisch mit vollendetem 16. Lebensjahr bereits in der Bundesliga spielen dürfen, war auch die Vergütung bei der Vermittlung von Minderjährigen ein Streitpunkt.

Die Agenten berufen sich darauf, dass solche Talente bei Verhandlungen auch vor den Vereinen und möglichen Knebelv­erträgen geschützt werden müssten. Das OLG urteilte jedoch zu Gunsten des DFB: „Der Beklagte wolle die Minderjährigen als besonders vulnerable Gruppe vor einer nicht an sportlichen, sondern finanziellen Anreizen motivierten Einfluss­nahme auf ihre Spieler­karrieren schützen.“

Werbung

Quelle: dpa/DAWR/ab

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#8896