Großeltern verlangen unbegleiteten Umgang mit dem Enkelkind
In dem verhandelten Fall litt die Mutter an einer bipolaren Störung. Ihr Sohn lebte deshalb zeitweise bei Pflegeeltern. Zu seinen Großeltern hatte der Junge zunächst Kontakt, bis die Mutter entschied, den Umgang in Absprache mit dem Jugendamt auszusetzen. Auch wegen der regelmäßigen Auseinandersetzungen mit ihren Eltern beschloss sie, seinen Umgang mit Oma und Opa zu beschränken. Das Verhalten des Jungen veränderte sich daraufhin sehr zum Positiven. Die Großeltern hatten lediglich begleitete Umgangskontakte mit ihrem Enkel.
OLG verneint Anspruch auf Umgang wegen Loyalitätskonflikt
Die Großeltern scheiterten mit ihrer Forderung nach einem unbegleiteten Umgang vor Gericht. Sie hätten nur dann ein Recht auf Umgang mit ihrem Enkel, wenn dies dem Kindeswohl diene, so die Richter. Der Streit mit ihrer Tochter bringe den Enkel aber in einen Loyalitätskonflikt. Das Umgangsrecht hänge außerdem davon ab, dass die Großeltern den Erziehungsvorrang der Eltern respektierten. Das konnten die Richter hier nicht erkennen.