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Staatsrecht und Verfassungsrecht | 22.09.2021

Wahlplakate

OVG Bautzen: “Hängt die Grünen“-Plakate müssen entfernt werden

Hetze wird nicht durch kleingedruckten Zusatz entschärft

(Oberverwaltungsgericht Bautzen, Beschluss vom 21.09.2021, Az. 6 B 360/21)

Im Streit um die Wahlplakate des rechts­extremen Dritten Weges gegen die Grünen hat das sächsische Oberverwaltungs­gericht entschieden: Sie müssen weg. Die Stadt Zwickau zeigt sich erleichtert.

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Die „Hängt die Grünen“-Wahlplakate der rechts­extremen Kleinst­partei Der Dritte Weg müssen abgehängt werden. Das hat das sächsische Oberverwaltungs­gericht (OVG) Bautzen entschieden. Es stufte die Plakate als Volks­verhetzung ein. Das OVG gab damit in einem Eil­verfahren der Stadt Zwickau recht, die mit einer Verfügung gegen die Plakate vorgegangen war (Az.: 6 B 360/21). „Wir sind erleichtert, dass die Ent­scheidung in unserem Sinne gefällt worden ist“, sagte Stadt­sprecher Mathias Merz.

Grenze der Meinungsfreiheit überschritten

Die Plakate stellten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, erklärte das Gericht. Dagegen dürfen Ordnungs­Ã¤mter laut dem sächsischen Polizei­behörden­gesetz vorgehen. Parteien dürften zwar Kritik auch in über­spitzter und polemischer Form äußern - diese Meinungs­freiheit schützt das Grundgesetz. Das habe aber dann Grenzen, wenn gewichtige Straftat­bestände vorlägen, hieß es.

Plakate erfüllen Tatbestand der Volksverhetzung

Das Motiv erfülle „den objektiven Tatbestand der Volks­verhetzung“, stellte das Gericht fest. Der Slogan beziehe sich auf die Partei Die Grünen. Daran ändere auch ein zweiter Satz auf den Plakaten nichts. In viel kleinerer Schrift steht dort: „Macht unsere national­revolutionäre Bewegung durch Plakat­werbung in unseren Partei­farben in Stadt und Land bekannt.“ Von der Mehrheit der Betrachter werde dieser Satz nicht wahr­genommen. Das Plakat sei geeignet, den öffentlichen Frieden durch Aufstacheln zum Hass sowie durch einen Angriff auf die Menschen­würde der Mitglieder der Grünen zu stören, so das Gericht.

Entscheidung des VG Chemnitz gekippt

Damit beurteilte das OVG die Sache anders als zuvor das Verwaltungs­gericht Chemnitz. Das hatte in erster Instanz entschieden, dass die Plakate hängen bleiben dürfen, wenn auch mit einem Abstand von 100 Metern zu Wahl­palakten der Grünen. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar. Die Plakate waren in Sachsen und Bayern auftaucht. Das Landgericht München I hatte dem Dritten Weg am Freitag per einstweiliger Verfügung untersagt, den Slogan öffentlich zu verwenden. Außerdem ermitteln mehrere Staats­anwaltschaften.

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SPD und Grüne in Sachsen begrüßten die OVG-Entscheidung

„Sie ist ein klares Stopp-Signal an Neonazis, die versuchen, Wahlkämpfe für eine neue Dimension menschen­feindlicher Kampagnen zu missbrauchen“, sagte SPD-General­sekretär Henning Homann. Aus seiner Sicht hätte es aber eine schnellere Reaktion des Rechts­staates geben müssen. Grünen-Landes­chefin Christin Furten­bacher, dankte der Stadt Zwickau für „ihre Beharrlichkeit und Solidarität“.

Ob die Ent­scheidung in Zwickau noch sichtbare Folgen haben wird, konnte Stadt­sprecher Merz nicht sagen. Es seien in den vergangenen zwei Wochen schon einige Plakate „verschwunden“. Dem Ordnungsamt seien sechs abgehängte Plakate vor die Tür gestellt worden. Sollte in der 90.000-Einwohner-Stadt noch ein Plakat gefunden werden, werde das Ordnungsamt tätig. Die Kosten für das Entfernen würden dem Dritten Weg in Rechnung gestellt.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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