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Der Eilantrag der Klägerin aus Dresden richtete sich gegen die zwei entsprechenden Paragrafen der Schutzverordnung vom 12. Februar dieses Jahres. Die Frau hatte geltend gemacht, dass es ihr nicht mehr möglich sei, ihren regelmäßigen Sport mit längeren Fahrradtouren ausüben sowie nächtliche Spaziergänge unternehmen zu können. Das Sächsische Sozialministerium hatte beantragt, den Eilantrag abzulehnen. Das Gericht gab der Frau recht.
Gericht hebt Ausgansbeschränkungen auf
Relevanz hat die Entscheidung kaum noch, da die Beschränkungen in der ab kommenden Montag geltenden neuen Corona-Schutzverordnung nicht mehr enthalten sein sollen.