Das Handy während der Autofahrt zu benutzen, ist verboten. Dieses Verbot beschränkt sich aber nicht nur auf Mobiltelefone, sondern gilt für alle elektronischen Geräte. Benutzt ein Paketfahrer während der Fahrt zum Beispiel den Paketscanner, muss er ebenso mit einem Bußgeld rechnen. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgericht Hamm (AZ: 4 RBs 345/20).
Paketscanner während der Fahrt bedient
In dem Fall hatte der Fahrer eines Paketdienstes einen Paketscanner während der Fahrt bedient. Er wurde dabei erwischt, wie er den Scanner in einer Hand hielt und mit der anderen Hand tippte. Das Amtsgericht verurteilte den Paketzusteller zu einer Geldbuße von 120 Euro. Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung.
Scanner eines Paketauslieferers stellt elektronisches Gerät dar
Ein Paketscanner sei ein elektronisches Gerät, so das Gericht. Die Nutzung jeglicher elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, sei im Straßenverkehr verboten.