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Klägerin beantragt Kostenübernahme für Echthaarteil
Die 55-Jährige beantragte bei ihrer Krankenkasse, die Kosten von 1.290 Euro für ein handgeknüpftes Echthaarteil zu erstatten.
Krankenkasse hielt die Versorgung mit Perücke für ausreichend
Die Versicherung wollte allerdings nur maximal 511 Euro zahlen und argumentierte, die Patientin könne auch eine Perücke tragen, da sie sich ohnehin viel im privaten Umfeld bewege.
Gericht bewertet teilweisen Haarverlust als Behinderung
Die Richter verurteilten die Kasse jedoch zur Erstattung der Gesamtkosten und ließen keine Revision zu. Nach Überzeugung des Gerichts ist ein teilweiser Haarverlust bei einer Frau als Behinderung zu werten. In diesem Fall könne die Frau nicht zum Tragen einer Perücke gezwungen werden, weil auch ihr Hautarzt dies wegen der Schuppenflechte für nicht praktikabel hielt.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nach Angaben eines Gerichtssprechers in Celle von grundsätzlicher Bedeutung, aber noch nicht rechtskräftig. Möglich sei noch eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision.
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