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Beamtenrecht und Verfassungsrecht | 14.12.2021

Pensions­aberkennung

Polizist als „Reichs­bürger“: Pension laut Gericht zu Recht aberkannt

Verlust der Pension ist eine ebenso harte wie notwendige Konsequenz

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hofs hat die Berufung eines als „Reichs­bürger“ vom Dienst suspendierten Polizisten gegen die Aberkennung seiner Pension zurück­gewiesen. Das Urteil ist rechts­kräftig.

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Bayerns Innen­minister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte die Ent­scheidung: „Das bestätigt uns in unserem konsequenten Vorgehen gegen Reichs­bürger bei der Polizei.“ Der Beamte habe mit seinen Äußerungen und seinem Verhalten den Staat von Grund auf abgelehnt und dessen Gesetze angezweifelt. „Das ist für einen Beamten völlig indiskutabel. Der Verlust seiner Pension ist eine ebenso harte wie notwendige Konsequenz“, sagte Herrmann. „Wer bestreitet, dass es unseren Staat überhaupt gibt, kann nicht Gehalt oder eine Pension von ihm erhalten wollen.“

Wegen Nähe zu „Reichsbürgern„ suspendiert

Der Polizist hatte bis zu seiner Suspendierung im Februar 2016 am Fortbildungs­institut der Bayerischen Polizei in Ainring unterrichtet. Gegen die Entfernung aus dem Dienst legte er Rechts­mittel ein.

Im Berufungsverfahren ging es um Aberkennung der Pension

Während des laufenden Gerichts­verfahrens wurde er im Oktober 2019 pensioniert; im Berufungs­verfahren ging es deshalb nun nicht mehr um die Entfernung aus dem Dienst, sondern um die Aberkennung des Ruhegehalts.

Wer vom Gedankengut der „Reichs­bürger“ überzeugt sei, habe bei der Bayerischen Polizei nichts verloren, sagte Herrmann. Es gebe nur wenige Einzel­fälle - diese seien aber bei mehr als 44.000 Mitarbeitern nicht gänzlich auszuschließen.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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