Das Gericht verhängte 240 Tagessätze zu 55 Euro wegen des Erwerbs und des Besitzes von Drogen und Dopingmitteln und der Weitergabe von Dopingmitteln.
Kein Verwahrungsbruch
Von dem am schwersten wiegenden Vorwurf des Verwahrungsbruchs sprach das Gericht ihn frei. Die Staatsanwaltschaft, die eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten gefordert hatte, hatte dem suspendierten Polizeibeamten vorgeworfen, sichergestelltes Marihuana abgezweigt und selbst konsumiert zu haben.
Angeklagter legte Teilgeständnis ab
Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt am Amtsgericht München ein Teilgeständnis abgelegt und zugegeben, in den Skandal verwickelt zu sein, der das Münchner Präsidium 2020 erschütterte. Er räumte ein, Drogen und Dopingmittel konsumiert zu haben, bestritt aber den Verwahrungsbruch, also das Abzweigen des Marihuanas.
Bereits das zweite Verfahren im Drogenskandal um Münchner Polizei
Der Prozess ist das zweite Verfahren in dem Kokain-Skandal, das derzeit das Münchner Amtsgericht beschäftigt. Parallel läuft noch der Prozess gegen einen 28-Jährigen, der seine Verstrickungen unter Tränen gestanden hatte. In dem Prozess könnte das Urteil an diesem Freitag fallen.