DAWR > Rechtsstreit um Brustimplantate-Skandal geht in Frankreich weiter < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Bürgerliches Recht und EU-Recht | 30.05.2023

Brust­implantate-Skandal

Rechts­streit um Brust­implantate-Skandal geht in Frankreich weiter

Oberstes französisches Gericht ordnet neuen Prozess an

Der seit Jahren andauernde Rechts­streit um minder­wertige Brustim­plantate wird in Frankreich in eine neue Runde gehen.

Werbung

Das Kassations­gericht als oberstes französisches Gericht entschied, mehrere Verfahren gegen den TÜV Rheinland ganz oder in Teilen an das Berufungs­gericht Lyon zu verweisen. Ob dort gebündelt über die Fälle entschieden wird oder nicht, sei aber Sache des Berufungs­gerichts, sagte ein Sprecher des Kassations­gerichts der Deutschen Presse-Agentur in Paris.

Rechtsprechung bislang nicht einheitlich

Die vorherigen Urteile in der Affäre hatten sich teils erheblich unterschieden. Das Kassations­gericht erklärte nun ein Urteil des Berufungs­gerichts Versailles für nichtig, das keine Haftung des TÜV Rheinlands gesehen hatte. In anderen Verfahren entschied das Kassations­gericht, nur Teile neu aufrollen zu lassen und hielt daran fest, dass der TÜV Rheinland seiner Kontroll- und Sorgfalts­pflicht nicht ausreichend nach­gekommen sei.

TÜV Rheinland hatte Qualitätssicherungsverfahren zertifiziert

Der inzwischen insolvente französische Hersteller Poly Implant Prothèse (PIP) hatte jahrelang billiges Industrie­silikon für seine Implantate verwendet. Die reißa­nfälligen Implantate könnten Schätzungen zufolge weltweit bei Hundert­tausenden Frauen eingesetzt worden sein. Betroffen sind auch Frauen aus Deutschland. Die Opfer berichteten etwa von Silikon­kissen, aus denen das Gel heraus­gesickert sei. Der TÜV Rheinland hatte das Qualitäts­sicherungs­verfahren von PIP zertifiziert. Klägerinnen werfen ihm deshalb Schlamperei vor. Das Unternehmen sieht sich selbst als Opfer der Täuschung von PIP.

Etwa 15.000 Opfer betroffen

Dem Opfer­verband PIPA World zufolge betreffen die Entscheidungen des Kassations­gerichts etwa 15.000 Opfer. Ihrem Anwalt Olivier Aumaître zufolge ist nun eine Vereinheitlichung der Urteile und damit eine Gleich­stellung der Betroffenen möglich. Der TÜV Rheinland teilte mit, die Entscheidungen des Kassations­gerichts seien noch nicht endgültig. Es bedürfe einer genauen Analyse der Urteile.

Werbung

Quelle: dpa/DAWR/ab
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#10345