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EU-Recht | 24.06.2022

Corona-Hilfen

Ryanair scheitert mit Klage gegen Millionen-Hilfe für Finnair

Beihilfe für Airline Finnair mit EU-Recht vereinbar

Die irische Fluggesellschaft Ryanair hat bei ihrem Vorgehen gegen staatliche Corona-Hilfen für konkurrierende Airlines erneut eine Niederlage vor dem EU-Gericht kassiert.

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Aktuell scheiterte die Billig-Airline mit einer Klage gegen Millionen-Hilfen für die finnische Gesellschaft Finnair. Die Beihilfe sei mit EU-Recht vereinbar gewesen, entschied das Gericht in Luxemburg am Mittwoch.

Finanzhilfen in dreistelliger Millionenhöhe für Airline Finnair

Finnland hatte 2020 Finanz­hilfen in dreistelliger Millionen­höhe für die angeschlagene Airline Finnair angemeldet, die von der EU-Kommission genehmigt wurden. Ryanair hatte den Beschluss angefochten. Die Billig-Airline bemängelte unter anderem ein fehlendes förmliches Prüfungs­verfahren sowie einen Verstoß gegen die Grundsätze der Gleich­behandlung.

Klage wegen mangelnder Begründungen abgelehnt

Das Gericht wies die Klage nun wegen mangelnder Begründungen ab. So genügte es nach Ansicht der Richter, dass Finnair ernsthafte Schwierig­keiten bei der Aufrechter­haltung des Flug­betriebs hatte und ein Zahlungs­ausfall beträchtliche Auswirkungen auf die finnische Wirtschaft gehabt hätte.

Bereits mehrfach wegen staatlicher Corona-Hilfen geklagt

Ryanair ging schon mehrfach wegen staatlicher Corona-Hilfen für Konkurrenten gegen die Europäische Kommission vor. Zuletzt hatte das Gericht der EU eine Klage gegen Millionen-Hilfen für die deutsche Fluggesellschaft Condor abgewiesen. Teils hatte Ryanair mit den Klagen aber auch Erfolg.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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