DAWR > Sächsisches Oberlandesgericht stuft Negativzinsen als zulässig ein < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Bankrecht und Verbraucherrecht | 31.03.2023

Negativ­zinsen

Sächsisches Oberlandes­gericht stuft Negativ­zinsen als zulässig ein

Re­vi­si­on zum BGH wurde zu­ge­las­sen

(Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 18.01.2022, Az.8 U 1389/21)

Das sächsische Oberlandes­gericht (OLG) hat die Erhebung von Negativ­zinsen durch eine Sparkasse als zulässig eingestuft.

Werbung

Das OLG bestätigte damit eine Ent­scheidung des Land­gerichts Leipzig. Geklagt hatte die Verbraucher­zentrale Sachsen gegen die Sparkasse Vogtland. Die Verbraucher­schützer kündigten Revision gegen das Urteil an.

Entgelt bei Guthaben von über 5.000 Euro

Das Geld­institut hatte in der Niedrigzins­phase 2020 die Erhebung von sogenannten Verwahr­entgelten in ihre Allgemeinen Geschäfts­bedingungen aufgenommen. Für neue Girokonten und bei einem Wechsel des Konto­modells sollten minus 0,7 Prozent auf Guthaben über 5000 Euro fällig werden.

Gerichte bestätigen Verwahrentgeltklausel

Die Klausel zu den Negativ­zinsen als Allgemeine Geschäfts­bedingung sei rechtlich nicht zu beanstanden, teilte das OLG mit. Die Verwahrung von Guthaben auf Girokonten sei eine Haupt­leistungs­pflicht der Sparkasse. Welche Preise die Bank für diese Leistung verlange, sei inhaltlich nicht durch Gerichte zu überprüfen. Zudem sei die Klausel klar und transparent formuliert und für den Verbraucher nicht überraschend gewesen.

Urteil „enttäuschend für den Verbraucherschutz“

Die Verbraucher­zentrale nannte das Urteil „enttäuschend für den Verbraucher­schutz“. Man werde Revision beim Bundes­gerichts­hof einlegen. Auch wenn Verwahr­entgelte im Moment eher kein Thema mehr seien, müsse Rechts­sicherheit für die nächste Niedrigzins­phase geschaffen werden.

Werbung

Quelle: dpa/DAWR/ab

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#10228