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Strafrecht | 20.09.2022

Trunkenheits­fahrt

Sattelzug verwüstet Wohnstraße - Bewährungss­trafe für Fahrer

Urteil ist noch nicht rechts­kräftig

(Amtsgericht Fürth, Urteil vom 19.09.2022, Az. 421 Ls 702 Js 101647/22)

Ein betrunkener Lkw-Fahrer verwüstet eine Wohnstraße. Noch heute leiden die Opfer zum Teil unter den Folgen. Der Fahrer hat nun eine Bewährungss­trafe erhalten. Am Steuer eines Lkws sitzt er sobald nicht wieder.

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Ein Lkw-Fahrer brettert betrunken durch Fürth, rammt Autos, demoliert Häuser und verletzt Menschen - dafür ist der 51-Jährige zu einer Bewährungss­trafe von zwei Jahren verurteilt worden. Außerdem muss er seinen Führer­schein abgeben. Für eine Dauer von drei Jahren dürfe ihm keine deutsche Behörde eine neue Fahrerlaubnis ausstellen, sagte Richterin Sabine Becker-Jastrow am Amtsgericht Fürth in Bayern. Der Angeklagte habe sich unter anderem der Gefährdung des Straßen­verkehrs, der fahr­lässigen Körper­verletzung und fahr­lässigen Brand­stiftung schuldig gemacht.

Fünf Verletzte und Schaden von 800.000 Euro

Der Lkw-Fahrer habe an jenem Abend zunächst geglaubt, noch fahren zu können, obwohl er Alkohol getrunken habe, sagte die Richterin. Dies sei eine folgenschwere Fehl­schätzung gewesen. Der Sattelzug hatte am 8. Februar eine Schneise der Verwüstung durch eine Wohnstraße in der Großstadt nahe Nürnberg gezogen. Fünf Verletzte, mehr als 30 demolierte Autos, beschädigte Häuser und ein Gesamt­schaden von etwa 800 000 Euro waren die Folge. Die Bilder von aus­gebrannten Fahrzeugen, ein­gedrückten Autos und verrußten Haus­fassaden sorgten bundesweit für Schlag­zeilen.

Fahrer hatte Trunkenheit gestanden

Die Vorwürfe hatte der 51-Jährige im Prozess zugegeben. An große Teile der fast 180 Meter langen Verwüstungs­fahrt konnte er sich nach eigenen Angaben aber nicht erinnern. Aus Sicht eines Gutachters war er zur Tatzeit vermindert steuerungs­fähig - wegen der mehr als zwei Promille Alkohol in seinem Blut und weil er kurz zuvor erfahren hatte, dass seine Frau wieder an Krebs erkrankt sei. Diese Auffassung teilte auch das Gericht.

Weiterfahrt nach erstem Zusammenstoß

Der Lkw-Fahrer hatte demnach an jenem Tag auf seine Papiere für die Weiterfahrt nach Köln auf einem Stand­streifen gewartet und Wodka getrunken. Vor Gericht gab er an, dass er in Fürth eigentlich habe über­nachten wollen, dann aber den Parkplatz habe räumen müssen. 6,5 Kilometer fuhr er weit, dann kam es zum ersten Unfall. Der Angeklagte habe eine rote Ampel übersehen und dann mit voller Wucht ein Auto gerammt, sagte Becker-Jastrow. Die Fahrerin wurde dabei verletzt. Trotzdem hielt der Lkw-Fahrer der Beweis­aufnahme zufolge nicht an, sondern be­schleunigte: Mit bis zu 70 Kilometern pro Stunde donnerte er eine enge Wohnstraße runter, touchierte Autos und schob diese zum Teil in Hauswände. Ein Fußgänger konnte sich nur mit einem Sprung über eine Motorhaube in Sicherheit bringen. Schließlich verkeilte sich der viele Tonnen schwere Sattelzug in mehreren Fahrzeugen und ging in Flammen auf. Diese griffen auf ein Mehr­familien­haus über. Mehrere Bewohnerinnen und Bewohner mussten sich mit Leitern über eine Mauer im Hinterhof retten. Anwohner halfen dem Lkw-Fahrer aus der Fahrer­kabine und hielten ihn fest, bis die Polizei eintraf.

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Angeklagter beschämt und reumütig

Während des Plädoyers seiner Verteidigerin brach der Angeklagte in Tränen aus. „Er hat alles verloren, was er hatte“, sagte die Rechtsanwältin Mona Abdel Hamid. „Er wird nie wieder als Fahrer arbeiten.“ Später entschuldigte sich der 51-Jährige erneut bei allen Opfern. 24 Jahre habe als Lkw-Fahrer gearbeitet, so etwas sei ihm noch nie passiert, sagte er mit Blick auf seine Trunkenheits­fahrt. „Das ist eine Schande für mich“, sagte er. „Ich schäme mich dafür.“ Es sei viel Glück dabei gewesen, dass an jenem Abend nichts Schlimmeres passiert sei, sagte Staats­anwalt Danny Schaller. „Da waren Schutzengel am Werk.“ Ohne das umsichtige Verhalten mehrerer Anwohner wären möglicher­weise noch mehr Menschen verletzt worden. Die Anklage hatte zuvor eine Haftstrafe von drei Jahren gefordert, die Verteidigung eine Bewährungss­trafe von einem Jahr und neun Monaten.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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